Unterschied zwischen Schnellstraße und Landstraße

Woran erkenne ich den Unterschied zwischen einer Schnellstraße und einer Landstraße?

Uhr
Der Unterschied zwischen einer Schnellstraße und einer Landstraße kann anhand einiger Merkmale erkannt werden. Einer der deutlichsten Unterschiede ist die Beschilderung die auf den Straßen angebracht ist. Schilder mit der Aufschrift "Schnellstraße" kennzeichnen autobahnähnliche Straßen, auf denen nur Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h fahren dürfen. Auf diesen Straßen sind Traktoren, Fahrräder und Ochsenkarren nicht erlaubt.

Eine Landstraße hingegen ist durch das Fehlen dieses speziellen Schildes gekennzeichnet und hat deshalb eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h für Kraftfahrzeuge. Die genaue Geschwindigkeitsbegrenzung ist jedoch auf Verkehrsschildern angegeben die an allen Zufahrten zur Landstraße angebracht sind. Sobald ein Fahrzeug auf die Straße auffährt gelten die dort angegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen bis das nächste Schild eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung angibt.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass Schnellstraßen ausschließlich für motorbetriebene Fahrzeuge zugelassen sind, während auf Landstraßen ebenfalls Radfahrer erlaubt sind. Zusätzlich werden Schnellstraßen als Kraftfahrstraßen bezeichnet die durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet sind.

Passt auf : Dass Schnellstraßen in der Regel autobahnähnlich ausgebaut sind und keine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Fahrzeuge auf diesen Straßen unbegrenzt schnell fahren dürfen. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen ´ die auf den Verkehrsschildern angegeben sind ` müssen immer eingehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Unterschied zwischen einer Schnellstraße und einer Landstraße anhand der Beschilderung und den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erkennbar ist. Schnellstraßen sind durch das spezielle Schild "Schnellstraße" gekennzeichnet und haben eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h, während Landstraßen eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h haben. Zudem sind auf Landstraßen auch Radfahrer erlaubt, während diese auf Schnellstraßen nicht zugelassen sind.






Anzeige