Wie schreibt man schlang etz richtig komischerweise scheint schreibweise google treffer geben güldet net gülted

wie schriebt man den satz richtig güldet oder gülted

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Wie schreibt man diesen schlang etz richtig? komischerweise scheint jede schreibweise in google treffer zu geben: Das güldet net! das gülted net

schlang sollte natürlich slang heißen.
sorry bin irgendwie krank habe 13 stunden geschlafen und bin immer noch müde
warum schreibt hier jeder sogar die Grundform anders!
ich schreibe im hochdeutschen: "das gilt nicht" und hier kommt gilted, giltet und so weiter - wie schreibt man etz die grundform richtig?
leite es doch einfach von dem eigentlichen Wort ab, also gültet oder giltet.
Aber es sit ein Slang-Ausdruck, da gibt es denke ich mal was die Schreibweise angeht kein richtig oder falsch. Nur vom logischen her wäre es meines Erachtens halt giltet/gültet.
Es wird mal mit d und mal mit t am Ende geschrieben weil es das Wort nicht gibt, da ist es im grunde genommen egal wie man es schreibt.
Nur wegen der herleitung ist das t in der mitte schon pflicht - falls man bei einem nicht existenten Wort von irgendeiner Pflicht bem niederschreiben sprechen kann.
Aber um mal kurz meine eigene meinung einzubringen: ich finde diese Slang-Ausdrücke grausam. Sie verunglimpfen die Deutsche Sprache mächtig. Auch die Unart vieler jungen "coolen" statt einem g ein q zu schreiben und umgekehrt - ätzend. Aber das ist ja noch harmlos. Nun habe ich mich aber mal genug ausgelassen. Gute Nacht.
Logisch ist giltet oder gültet.
Aber gesprochen wird es mit weichem "D" in der Mitte. Wahrscheinlich, weil es sich besser spricht.
Ergänzung vom 20.10.2009 22:44"
Nichts hinzuzufügen!
Gute Nacht.
Wenn es Dialekt sein soll, kannst Du es schreiben, wie Du willst.
kennst du den satz den? hast du den cshon mal gehört / verwendet?
Ja, bei uns sagen vor allem Kinder: "Das giltet nicht
Stimmt, Kinder sagen es sehr oft. Mal mit "i", mal mit "ü", je nach Region und Sprachentwicklung. Gemeint ist aber immer: Das gilt nicht
Ich würd es so schreiben: Das gilted nicht.
sollst du aber net
du sollst gülted oder güldet negmen
bitte verbesser dich oder ergänz was weil du im moment leider auf "Nich hilfreich" stehst.
wenn ich den quatsch reinschreibe kommen nur türkische seiten also denk ich mal ist das falsch - kein deutsches slang
Da es kein Deutsch ist, keines von beiden.
Richtig: Das gilt nicht.
Es gibt ein Adjektiv "gülden", das damit aber wenig zu tun haben dürfte. Ich kenne diesen Ausdruck aber aus der Umgamgssprache, und von der Intonation, Aussprache, her müsste es dann "güldet nicht" geschrieben werden. Aber ohne Gewähr.


deutsch
Aussprache : Warum?

- verschiedenen grammatikalischen Regeln angelangt. Aber das gilt doch wohl eher selten für die Aussprache und wenn doch, -- mir gedacht, wenn hier schon die Rede von korrektem Hochdeutsch und dialektalen Unterschieden ist, dann schau ich doch -- auch völlig korrekt zwei unterschiedliche Aussprachen geben. So zB bei Colonel. 2.) Das i ist nie lang. Auch wenn -- auch vermerkt sein. Deinem zweiten Kommentar zu entnehmen, scheint das ja nicht der Fall zu sein. Es muss was mit der Herkunft -- ausspricht. Ich bin der Meinung, dass es so wie beschrieben richtig ist. Bei Mathematik langes "I" und bei Informatik und Problematik -- Standardsprache, doch auch in der gibt es Varianten. So kann man zB völlig korrekt die oder das E-Mail sagen. Genauso wie -


sprache
kennt jemand typische wörter aus siebzigern und achtzigern, die man heutzutage kaum mehr …

knorke groovie hipp schnieke das hat Pfiff schwofen fetzig . Wählscheibe am Telefon verbleites Benzin Raider das -


gilt
Ist dieser Vertrag gültig?

- gilt er.hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag lieber nochmal nach ob die auch unterschrieben -- darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten Vertrages postalisch zukommen lässt. Erhälst Du das -- tatsächlich juristisch relevanten Rat könnte Dir nur ein Antwalt geben, wenn Du ihm den Vertragstext des hoffentlich einseitig -- Vertragsexemplares vorlegen kannst. Das ist doch mal eine richtige Antwort.! ^^ Ja. Wenn Du keine Kopie für deine Unterlagen -- zukommen lässt. Erhälst Du das nicht, musst Du eine Frist setzen, Einschreiben-Einwurf, bis wann das Exemplar für Deine -