Schreibweise am Satzanfang bei kleingeschriebenen Markennamen

Wird der erste Buchstabe eines Satzes, der mit einem Eigennamen beginnt, der sich ausdrücklich mit Kleinbuchstaben schreibt, auch klein geschrieben?

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Die Schreibweise am Satzanfang bei kleingeschriebenen Markennamen ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt unterschiedliche Ansätze und Empfehlungen dazu. Im Allgemeinen wird der Satzanfang immer groß geschrieben, allerdings bei Markennamen die bewusst in Kleinschreibung gehalten sind, kann dies zu einer Verfälschung des Namens führen.

Große Unternehmen die eine Kleinschreibung ihres Namens im Logo verwenden, schreiben ihren Namen in Texten jedoch trotzdem groß. Dies liegt daran, dass das Logo als ikonographisches Zeichen unverändert erkennbar sein soll, während der Firmenname im Text lediglich kenntlich gemacht werden soll. Da unsere Erfahrung und Erwartung darauf trainiert ist, dass Eigennamen im Text groß geschrieben werden, können Namen in Kleinschreibung am Satzanfang beim Lesen als ungewohnt und irritierend empfunden werden.

Eine mögliche Lösung ist den Markennamen in Anführungszeichen zu setzen oder einen Artikel davorzustellen um den Namen nicht zu verfälschen. Ein Beispiel hierfür wäre: "Die firmaklein konnte letztes Jahr ein Umsatzplus von 5% verzeichnen."

Es gibt jedoch ebenfalls die Meinung: Der Satzanfang immer groß geschrieben werden sollte und dadurch auch kleine Markennamen am Satzanfang groß geschrieben werden sollten. Diese Ansicht basiert darauf – dass Eigennamen generell orthographisch nicht verändert werden und somit auch am Satzanfang kleingeschriebene Namen in ihrer Kleinschreibung beibehalten sollten.

Letztendlich sollte bei der Schreibweise am Satzanfang bei kleingeschriebenen Markennamen sowie auf die Lesbarkeit als auch auf die korrekte Wiedergabe des Namens geachtet werden. Es kann ratsam sein · im Zweifelsfall mit anderen Worten den Satz zu beginnen · um eine komische oder ungewohnte Schreibweise zu vermeiden.






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