Man terroristen entführtes flugzeug abschießen

Na ja, die Vor- und Nachteile liegen ja wohl auf der Hand: Vorteil: Begrenzung der möglichen Schäden durch Kamikaze Nachteil: unschuldige Menschen sterben beim Abschuss

7 Antworten zur Frage

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Darf man ein von terroristen entführtes flugzeug abschießen?

also vorteile sind das der terrorist gekillt is und er keine scheisse mehr bauen kann.nachteile sind aber FALLS es ein passagier schiff ist,das dort auch unschuldige sind
ja verständlich aber die Menschen würden sowieso drauf gehen. so hart das auch klingt
Womit wollen die Terroristen das Flugzeug entführen - mit ihren Schnürsenkeln? Die Sicherheitskontrollen haben doch mittlerweile bizarre Züge angenommen. Viel bedenkenswerter erscheint mir aber, dass das Begleitpersonal NACH WIE VOR NICHT kontrolliert wird. Warum sollte der Steward also nicht die Bombe im Gepäck haben, von mir aus unwissentlich?
Zurück zur Frage: So etwas kann sich nur ein an akuter Paranoia leidender Innenminister ausdenken, siehe auch Abhöraktionen im Netz. Aber ist doch schön, wir denken über so einen Quatsch nach, dann fällt uns nicht auf, an wievielen Ecken es in diesem Land wirklich brennt - und Frau Bundeskanzler weilt mal wieder im Ausland.
KaSSan fliegt mit. rakete schlägt ein. KaSSan jetzt tot. das ist schade - meint er auch.
terroristen auch tot. das ist nicht schade - meint KaSSan auch.
um jeden einzelnen nichtterroristen der dabei getötet wird ist es verdammt schade.
da stellt sich die frage >wie ist das eigentlich wenn frau merkel mitfliegt< - wird die kiste dann wohl auch abgeschlossen?
Frau Merkel fliegt mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr, Frau Merkels Flugzeug heisst Konrad Adenauer, Frau Merkel hat also quasi ihren eigenen Flieger, daher wird Frau Merkel wohl auch kaum in so eine Lage kommen.
das ist gut für frau merkel - dann nehmen wir mal herrn thierse mit anhang auf urlaubsflug 1. klasse.
Gesetzlich liegt es im Ermessensspielraum des Bundesinnenministers, ob er einen entführten Passagierflieger über deutschem Hoheitsgebiet mit Waffengewalt runterholen will. was blöd wäre, da Deutschland zu dicht besiedelt ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat, ich glaube 2006, den Verfassungsbeschwerden von FDP-Politikern gegen das Luftsicherheitsgesetz stattgegeben und den Abschuss von Passagierflugzeugen auch im Extremfall untersagt. Das entsprechende Gesetz war damit nichtig. Nach den Worten des Ersten Senats war die Regelung - die dem Verteidigungsminister im Extremfall den Abschuss voll besetzter Passagiermaschinen erlauben sollte - weder mit dem Recht auf Leben noch mit der Menschenwürde des Grundgesetzes vereinbar, über die der Staat nicht abwägend disponieren dürfe. - Gut, dass wir das BVerfG haben, der Rechtstaat bei uns funktioniert und es eine wirksame Gewaltenkontrolle gibt.