Justiz wie bereitet sich richter verhandlung

Ich meine, es hängt doch viel davon ab. Unwissendheit der Richter schützt vor Strafe des Angeklagten nicht. Ein Beispiel: "Was Mirko Thiesen, der als Netzwerk-Administrator am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik beschäftigt ist und seit mehreren Jahren den Tor Ausgangsrouter "NetWorkXXIII" betreibt, als Tor Administrator mit deutschen Justizbehörden erlebt hat, schildert er am besten – wie ich finde – mit seinen eigenen Worten: Seit mehreren Jahren betreibe ich, abgesehen von einer mehrmonatigen Unterbrechung in diesem Jahr aufgrund von wiederholten DDoS-Attacken, einen Knoten im Tor-Netzwerk. Im Juni erhielt ich einen Brief der örtlichen Polizei, in dem man mir mitteilte, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten im Gange sei. Man gab mir als Beschuldigtem die Möglichkeit, mich dazu persönlich bei einem Gespräch in den Räumlichkeiten der Polizei zu äußern. Da ich mir nichts vorzuwerfen hatte, beschloss ich, diese Gelegenheit nicht wahrzunehmen – jemand so Redseliges wie ich würde sich sicher nur in Schwierigkeiten reden. Zudem war schon klar, dass ich zum fraglichen Termin gar nicht in meinem Wohnort sein würde. Im September wurde mir per Postzustellungsurkunde ein Strafbefehl des örtlichen Amtsgerichts zugestellt. So erfuhr ich zum ersten Mal von den konkreten Vorwürfen, die man mir machte. Eine Richterin hatte mich für schuldig befunden, einen Gutschein über 51 EUR unter Angabe fremder Adressdaten bei amazon.de bestellt und mir diesen an eine eigens dafür bei Web.de eingerichtete Emaillenadresse geschickt lassen zu haben. Ich sollte eine Strafe in Höhe von 500 EUR zahlen. Da ich den Gutschein nicht bestellt hatte, legte ich form- und fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein, was nach deutschem Recht zu einer Hauptverhandlung führte. Diese Hauptverhandlung fand am 15. November statt. Der Strafbefehl listete vier Zeuginnen und Zeugen auf, von denen allerdings niemand zur Hauptverhandlung geladen wurde. Ich war selbst mal Schöffe , und aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass es ein positives Zeichen ist, wenn zur Hauptverhandlung keine Zeuginnen und Zeugen geladen werden. Immerhin hat das Gericht dann ja neben der Akte nur die Aussage der/des Angeklagten, auf die es sich stützen kann. Was soll ich sagen – erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Nach der obligatorischen Feststellung der Personalien sagte die Richterin sofort, dass sie überhaupt keine Zweifel habe, dass ich den Gutschein bestellt hätte. Ich erklärte daraufhin, was das Tor-Netzwerk ist und wie es funktioniert. Ihre Reaktion darauf war die Frage: "Ist das illegal?" Und spätestens ab da war mir klar, dass die Richterin nicht nur keine Ahnung von Technik hatte, sondern auch, dass sie mich für dumm hielt. Wenn es denn wirklich illegal wäre, würde ich das ihr gegenüber zugeben? Ich antwortete ihr, dass es nicht illegal sei, einen Tor-Knoten zu betreiben, da ich es sonst ja nicht tun würde. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin haben, denke ich, relativ schnell erkannt, dass ich wohl tatsächlich nicht der Besteller des Gutscheins war. Was dann aber folgte, ist beinahe schon absurd: Anstatt einfach zuzugeben, dass hier wohl ein Ermittlungsfehler vorliege , fiel auf einmal der Begriff der "Beihilfe". Ich merkte an, dass Betrug doch ein Vorsatzdelikt sei – man könne niemanden fahrlässig betrügen. Daraufhin sagte die Richterin, dass man prüfen müsse, ob ich meinen Tor-Knoten nicht vielleicht gerade deshalb betreibe, um aktive Beihilfe zu solch

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Justiz: Wie bereitet sich ein Richter auf eine Verhandlung vor?

Beihilfe zu solchen Betrugsdelikten zu leisten.
Mal ganz direkt gesagt: Eine solche geistige Tiefflugleistung habe ich selten in meinem Leben erlebt. Wer bitte würde wissentlich und vorsätzlich irgendwelchen wildfremden Leuten helfen, wen anders zu betrügen, ohne dadurch selbst den geringsten Vorteil zu haben – das Risiko eines Strafverfahrens jetzt mal nicht als Vorteil gezählt?
In der Hoffnung, ihr die Widersinnigkeit ihrer Argumentation vor Augen zu halten, fragte ich, wie es sich denn mit der Post verhalte, wenn diese eine Briefbombe oder einen Erpresserbrief zustelle. Mache diese sich dann auch der Beihilfe oder gar einer Mittäterschaft oder so schuldig? Ihre Antwort war, dass man diese beiden Dinge nicht vergleichen könne – die Post erbringe eine Transport-, ich hingegen eine Anonymisierungsdienstleistung.
Um die Geschichte kurz zu machen: Man bot mir eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO an. Das ist kein Freispruch, nur eine Einstellung des Verfahrens. Meine Frage, was denn geschehen müsse, damit das Gericht zu einem Freispruch gelange, stieß auf wenig fruchtbaren, ich würde sogar beinahe unfruchtbaren Boden sagen wollen. Der Staatsanwalt sagte, wenn ich "hier den dicken Maxen machen" wolle, dann könne ich das gerne haben. Dann "könnten wir die "Dame von amazon.de und die anderen alle laden. Mir soll's recht sein!'". Die Richterin stimmte ein: Man werde schon was finden, um mir Beihilfe nachzuweisen.
Aufgrund der geschilderten Ereignisse hatte ich hatte nicht den Eindruck, dass irgendjemand außer mir an einem fairen Verfahren interessiert war, weshalb ich schließlich der Einstellung zustimmte. Richterin und Staatsanwalt ließen es sich nicht nehmen, wiederholt darauf hinzuweisen, dass ich beim nächsten Mal sicher nicht so billig davonkommen würde.
Und da bin ich nun – so halb für schuldig befunden worden, zu Lasten einer Person, die ich überhaupt nicht kenne, amazon.de, deren Website ich in meinem ganzen Leben sicher nicht öfter als fünfmal und in den letzten bestimmt drei Jahren überhaupt nicht aufgerufen habe, um einen 51-EUR-Gutschein betrogen zu haben, unter Zuhilfenahme eines Rechners, dessen Miete mich jeden Monat 69 EUR kostet.
Ganz ehrlich: Ich bin absolut enttäuscht von der Art und Weise, wie diese Gerichtsverhandlung abgehalten wurde. Auch weiß ich nicht, ob das typisch für Süddeutschland ist. Aber ich meine mich zu erinnern, dass zumindest in den Gerichtsverhandlungen, denen ich als Schöffe beiwohnte, die Angeklagten mit Respekt behandelt wurden. Vor allem dann, wenn ihre Schuld alles andere als erwiesen war. Die Richterin und der Staatsanwalt an diesem Amtsgericht ließen ganz klar durchblicken, wie sehr sie mich verachten – weil ich nicht geständig und nicht dankbar für das Angebot der Verfahrenseinstellung war, und weil ich weiterhin dieses komische kriminelle Ding betreibe, wovon sie nichts verstehen."
Mit freundlicher Genehmigung : blog.kairaven.de
Richter bereiten sich schon auf slche Verhandlungen vor, nur in dieser Sache hätte ich als Beklagter die Richterin wohl wegen Befangenheit abgelehnt, wenn sie mir schon so kommt "wir finden schon was, um Sie dranzukriegen". Sowas hat sich eine Richterin nicht zu erlauben, sie hat unvoreingenommen zu sein, genau wie der Staatsanwalt, dessen oberste Pflicht es nicht nur ist, Beweise gegen den Angeklagten zu suchen, sondern auch Entlastungsbeweise zu suchen, bzw. deren Existenz auszuschließen.
Gerade wenn es um Internetsachen geht, sind die Richter oft völlig hilflos und lassen sich das in der Hauptverhandlung erst mal gaaaaanz genau erklären.
Staranwalt Bossi hat vor 1 Jahr von "Saustall in deutschen Gerichtsbarkeiten" gesprochen. Heisst hier: Man beweise, was Richter und Staatsanwalt sagten. Thats it!.
Wenn Richter un StA anwesend waren, wrd es eine richtige Verhandlung gewesen sein, sprich die Äußerungen die gefallen sind, hätten vom Protokollführer mitgeschrieben worden sein. Ich traue unserer Justiz auch nur soweit wie ich gucken kann, aber ich denke nicht, dass bestimmte Richter oder Protokollanten so schräg drauf sind, bestimmte Äußerungen zu unterschlagen, oder Protokolle nachträglich zu ändern.
nun im Ernst: Glaubst Du, dass die Frage einer Richterin "Ist das illegal?" protokolliert wird. *wegschrei*
MC-5
Diese Frage sicherlich nicht, aber die Äußerung "ich werde schon was finden, um Sie dranzukriegen" schon.


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Stoiber-Stilblüten

- weiß wovon ich spreche meine Damen und Herren, ich weiß, wie es ist Mutter von 4 kleinen Kindern zu sein." Zur Debatte -


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