Gutes nachschlagewerk juristische grundbegriffe definiert werden
Eben kam die Frage auf, unter welchen Umständen ein Zitat laut Urheberschutzgesetz überhaupt erlaubt ist.
Da würde mich erstmal interessieren, was ein Zitat im Sinne des UhrG überhaupt IST?
Bei Suche habe ich da nichts im Gesetz gefunden.
Ebenso ist es mit dem Begriff "gefährliche Güter" im HGB. Es ist ja schön, wenn ich weiß, was der Gesetzgeber mir beim Transport "gefährlicher Güter" vorschreibt, aber dazu muss ich ja erstmal eine hifreiche Definition von "gefährliches Gut" haben, oder nicht?
Ich such also ein Nachschlagewerk , in dem ich die Definitionen von in Gesetzen selbstverständlich verwendeten Begriffen unkompliziert nachschlagen kann.
Bitte: Hilfreich im Sinne der Frage sind nur verweise auf solcherart nützliche Nachschlagewerke.
2 Antworten zur Frage
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Gibt es ein gutes Nachschlagewerk, in dem juristische Grundbegriffe DEFINIERT werden?
Damit du nicht enttäuscht wirst:
Der Gesetzgeber verwendet häufig etwas unbestimmte Begriffe, weil sich die gegenwärtige und zukünftiege Realität nicht exakt fassen lässt.
Ganz bekannt sind z. B. "Treu und Glauben", "Verkehrssitte" und der § 1 der Straßenverkehrsordnung.
Man überlässt es den Richtern und Rechtslehrern, den Einzelfall in diese Begriffswelt einzuordnen. Bei "gefährlichen Gütern" werden sie auch durch Einzelvorschriften, wie Gefahrgutverordnung, unterstützt. Oder: Wenn was passiert ist, weiß man, dass das Gut gefährlich war.
Im Strafrecht herrschen strengere Sitten: Da muss eine Tatdefinition schon im Gesetz stehen oder durch Rechtsgeschichte abgesichert sein - sonst keine Strafbarkeit.
Nachschlagewerke: Am besten die Kommentare zu den jeweiligen Gesetzen.
Hilfreich, aber nicht allumfassend, auch:
Nds. Landesjustizportal
Nach Deiner Antwort wollte ich schon meckern, aber Deine Ergänzung ist genau, was ich suchte. Zwar fehlen ausgerechnet die von mir als Beispiel verwandten Begriffe, aber da kannst Du ja nichts für.