Fliesst rentenabgabe 400 job spätere rente hauptberufes

habe ich eine möglichkeit irgendwo zu ersehen ob wieviel geld in die hauptrente mit einfliesst oder schon eingeflossen ist? sofern dieses der fall wäre? dank an alle die antworten

3 Antworten zur Frage

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Fliesst die rentenabgabe eines 400,- job mit in die spätere rente vom hauptberufes ein

ja wenn beiträge gezahlt werden das ist aber selten
Die Rentenversicherung selbst schreibt dazu Folgendes:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4760/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich_20II/FAQ/FAQ__vor__der__rente__node.html__nnn=true
"Fragen zum Thema: Geringfügigkeit
Ihr Arbeitgeber führt für Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent zur Rentenversicherung ab. Diesen Beitrag muss der Arbeitgeber allein zahlen. Obwohl Sie nicht an der Beitragstragung beteiligt sind, werden Ihnen Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente gutgeschrieben. Dabei stehen die Pauschalbeiträge den "normalen Pflichtbeiträgen" jedoch nicht gleich.
Sie bewirken jedoch einen so genannten Zuschlag an Entgeltpunkten, der die Höhe Ihrer Rente in gewissen Umfang erhöht. Außerdem werden Ihrem Versicherungskonto auch Wartezeitmonate, ohne das diese einem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden, gutgeschrieben. Die besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für Rehabilitationsleistungen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder bestimmter Altersrenten können damit nicht erfüllt werden.
Deutsche Rentenversicherung"
Du hast ein Versichertenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung. Einmal im Jahr bekommst Du einen so genannten Versicherungsverlauf zugeschickt. Darin sind alle Zeiten aufgeführt, soweit sie dort bekannt sind. Nicht bekannte Zeiten können z.B. DDR Zeiten sein, oder Schulzeiten und Studium. Solltst Du keine Post erhalten, solltest Du mal zu einer Beratungsstelle gehen. Möglicherweise ist Deine aktuelle Adresse nicht gespeichert.
, Aerdna221.
buku0857 meint vermutlich den Aufstockungsbetrag. Es gibt die Möglichkeit, aus den pauschalen Beiträgen richtige, vollwertige Beiträge zu machen. Dazu muss man seinem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass man auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und "aufstocken" möchte. Dann bezahlt man einen Beitrag zuzüglich zum Pauschalbeitrag. Gilt nur für die Zukunft und bei allen geringfügigen Beschäftigungen einheitlich, sofern man mehrere ausüben sollte.
für deine nachricht.
was aber bedeutet ja wenn, aber das ist selten?
gibt es nicht generell eine pauschale rentensteuer die abgeführt werden muss?
oder gibt es da unterschiede?


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