Ehepaar haus baut bauen lässt eigentümer grundbuch eingetragen werden
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Wenn ein Ehepaar ein Haus baut - oder bauen lässt, wer sollte dann als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden?
am besten beide zu gleichen teilen.
man weiss nie was kommt.
der Vorteil ist dass dann beiden das haus gehört
wenn nur einer eingetragen ist gehört dem das haus.
Wie meinst Du das? Also man weiß nie was kommt?
Wenn beide drin stehen und einer stirbt, erbt der Überlebende und hat dann alles? Klar könnte auch sein, das es uneheliche Kinder gibt, die dann ihren Pflichtteil bekommen könnten.
Und wenn nur einer drin steht, könnte der Ehepartner leer ausgehen? Und auf der Strasse sitzen?
Oder bei einer Trennung - und nur der Ehemann oder die Frau steht drin - steht dann der, der nicht drin steht auf der Strasse?
genau der nicht eingetragene ist der dumme und kann dich aus dem haus entfernen.
insofern weis man ja nie ob das mal passieren wird oder nicht. wie schnell hat man mal nen anderen kennengelernt
ja wenn die fam. von ihm ansprüche anmeldet dann siehste als frau dann dumm aus.wie gesagt das haus gehört dem, der eingetragen ist.
beide auf jeden Fall.bei einer etweiigen Scheidung ist der alleinige Eigentümer mit einem guten Anwalt im vorteil.auch bei einem Todesfall dann geht es einfach dem übelebnenden.
Derjenige, der gegenüber dem Kreditgeber haftet. In der Regels sind es beide Ehepartner. Bei Geschäftsleuten kann es auch aus gutem Grund anders geregelt sein, wenn z.B. das Geschäft nur auf eine Person läuft. Dann lässt man besser das Privatvermögen bei dem anderen Ehepartner.
Was ist hier theoretisch?
Gibt es irgeneine unvorhergesehene Schwierigkeit , hat ganz praktische Auswirkungen.
Genau das meinte ich mit "theoretisch". Theoretisch ist das bei Geschäftsleuten die bessere Lösung, bei einer Scheidung hat jedoch der Grundbuch-Eigentümer die besseren Karten. Allerdings kann man dem entgegenwirken, z.B. mit einem Auflassungsvormerk. Damit kann der "zahlende" Partner verhindern, dass der andere Partner das Eigentum versilbert.
derjenige, der das Haus bezahlt.
"Miteigentum zu je 1/2" oder "Miteigentum anteilig zu. Teilen zu Hundert".
Eheleute ohne Gütertrennung bezahlen laut BGB immer zu gleichen Teilen.
hewi: wo im BGB steht deiner Meinung nach geschrieben, wer beim Erwerb einer Immobilie wie viel zu bezahlen hat?
Hewi hat recht: ohne Gütertrennung gilt der Zugewinn zu 50%.
Vorausgesetzt, das Haus wird vom Zugewinn und nicht aus bestehendem Privatvermögen bezahlt. Es gilt somit der tatsächlich bezahlte, anteilige Wert am Haus im Grundbuch festzuhalten.
Was hat der Zugewinn damit zu tun, wer was bezahlt? , ihr werft da gewaltig Begriffe durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben. Für den in einer Ehe erzielten wirtschaftlichen Zugewinn ist es vollkommen unerheblich, wer im Grundbuch steht.