Säugling vermögen eltern erben
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Kann ein Säugling das Vermögen seiner Eltern erben?
Das Baby erbt, allerdings bekommt es einen Vormund, der das Erbe verwaltet, bis das Kind voll rechtsfähig ist.
das baby! der onkel darf, wenn er vom gericht als dazu geeignet erscheint, das vermögen treuhänderisch im sinne des kindes verwalten. sonst bekommt das kind einen gesetzlichen vormund.
falls du das ganz dringend wissen musst, wenn dich an eine rechtsberatung oder ähnliches.
Vielen, vielen deine Antwort war mir sehr hilfreich
es soll natürlich "wende" dich an. heißen
macht gar nix, habs trotzdem sehr gut verstanden
Das Kind, auch wenn es ein Säugling ist, ist der erste Erbberechtigte, es wird in diesem Fall ein Vormund eingesetzt. Ausser die Eltern hatten ein Testament, das etwas anderes vorschreibt.
das Baby.der Onkel kann maximal in dem Falle als Erbschaftsverwalter angeführt sein
Das Baby erbt alles, es bekommt aber eine Vormund,der das Vermögen verwaltet, bis das Kind volljährig ist kann auch ein Verwalter vom Staat eingesetzt werden, wäre wohl in den Fall besser, wenn der Onkel jetzt schon wie ein Geier hinter den Geld her ist.
Laut § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt. Deswegen ist Deine Frage auch die typische Anfangsaufgabe jedes Rechtunterrichts, denn andererseits wird das "Leben" durch den §218 StGB wiederum schon vorher geschützt
Es gibt aber im Erbrechtteil des BGB eine Regelung für einen solchen Fall. Das ist der § 1923 II BGB
Ansonsten gilt das, was meine Vorredner auch schon geschrieben haben - es muss ein Vormund aufgrund § 1773 I BGB bestimmt werden.
Die Gesetze kannst Du übrigens hier einsehen:
juris BMJ - Startseite
Sollte es sich um eine Frage aus dem Rechtunterricht handeln, so empfehle ich Dir mal das BGB in die Hand zu nehmen und fleissig zu blättern Durch solche Aufgaben verschafft man sich einen raschen Überlick darüber, was überhaupt im BGB (=die Basis für "alles") alles geregelt wird.
Im Falle eines Praxisfalls kann die Parole nur lauten, dem Onkel in den A. zu treten und dafür Sorge zu tragen, dass dieser die Vormundschaft möglichst nicht übernimmt.
Eigentlich beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt. Aber Nichtgeborene, aber schon Gezeugte können auch erben. So bekommt hier der überlebende Nachwuchs den Nachlass. Der Nachwuchs hat in jedem Falle einen Vormund als Waise und bedarf des Onkels nicht.