Körperverletzung nicht anwesend anzeige erstatten
Erstmal.Das heisst also konkreter, würden Dritte bei gef. Körperverletzung Anzeige erstatten, der Geschädigte und der mutmaßliche Täter aber keine Aussage machen, wird ein Verfahren eingeleitet, aber aller Vorraussicht nach eingestellt werden?
14 Antworten zur Frage
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Können , die bei der körperverletzung nicht anwesend waren, anzeige erstatten?
Logisch, klar.wenn der geschädigte die anzeige aber ausdrücklich nicht möchte, wie wird dann verfahren. und was genau versteht man unter öffentlichem Interesse?
Eine Anzeige ist lediglich eine Information an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft, dass vermutlich eine Straftat stattgefunden hat. Es ist dann Aufgabe der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, zu entscheiden, ob sie Ermittlungen aufnimmt.
Bei bestimmten Delikten müssen immer Ermittlungen aufgenommen werden, andere sind Antragsdelikte, d.h. Ermittlungen werden nur dann aufgenommen, wenn die betroffene Person es wünscht.
Wenn nur Zeugen einer Körperverletzung eine Anzeige erstatten dürften, wäre das ziemlich seltsam: Stell dir vor, Unbekannte schlagen jemanden so zusammen, dass er für den Rest seines Lebens im Koma liegt. Jetzt wird derjenige gefunden und ins Krankenhaus gebracht, aber keiner war dabei, der die Schlägerei beobachtet hat. Wenn da keine Anzeige erstattet werden dürfte, weil da kein Zeuge dabei war, würden ja nie Ermittlungen aufgenommen
Nein, wenn die Ermittlungsbehörden ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellen, werden sie weiter ermitteln. Das Verfahren würde dann nur eingestellt, wenn die Ermittlungsbehörden keine Möglichkeit finden, den Sachverhalt zu klären.
D.h. nur mit "Klappe halten" kann man eine Körperverletzung nicht aus der Welt schaffen - das wär auch schlecht! Stell dir vor, Person A drangsaliert Person B ständig, wenn niemand zusieht und droht Person B, noch schlimmer zuzuschlagen, sollte Person B nicht den Mund halten.
Zumindest schwere Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, dort sagt bereits der Gesetzgeber, dass es ein öffentliches Interesse an der Aufklärung der Straftat gibt.
Bei Offizialdelikten wird immer ermittelt, unabhängig vom Willen des Geschädigten.
Bei schwerer Körperverletzung kann es ein Dritter tun
Zu den Offizialdelikten gehören sehr schwere Straftaten wie Tötung, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung und
schwere Körperverletzung. Die Polizei und die Justiz sind verpflichtet, bei solchen Taten ein Verfahren einzuleiten,
wenn sie davon Kenntnis erhält. Neben der Betroffenen können auch Drittpersonen eine Strafanzeige erstatten.
Offizialdelikte werden von Amtes wegen verfolgt, und die geschädigte Person kann keinen Einfluss auf das
Verfahren nehmen. Das Opfer kann höchstens vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, was häufig zu
einer Einstellung des Verfahrens führt. Ohne Aussage der geschädigten Person ist die Ermittlung schwierig.
Beispiele für Offizialdelikte sind:
- Vergewaltigung
- Vorsätzliche Tötung
- Sexuelle Nötigung
- Schwere Körperverletzung
Frauen-Nottelefon
sinvoller wäre aber, wenn der Geschädigte die Anzeige erstattet
schwere Körperverletzung :
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung - dejure.org
Ein öff. Interesse ist grundsätzlich gegeben, wenn die Tat über den Lebenskreis der unmittelbar Beteiligten hinaus wirkt und die Strafverfolgung im Interesse der Allgemeinheit geboten ist. Die Frage stellt sich eigentlich nur bei minder schweren Delikten. Dort wird man ein öff. I. in diversen Fallgruppen annehmen, wenn Gründe der Generalprävention eine Verfolgung gebieten, so beim Ladendiebstahl geringwertiger Sachen, oder aus Gründen der Spezialprävention, etwa bei notorischen Wiederholungstätern. Bei Beleidigungen, wenn es sich um Personen des öff. Lebens handelt und die Bevölkerung daran "Anteil nimmt". Letztlich bleibt den Strafverfolgungsbehörden hier ein erheblicher Beurteilungsspielraum.
Jurathek Forum
nein nur wenn du zeuge des vorfalls warst
du kannst ihn aber anzeigen wenn du dir deine sache sicher bist das er der täter ist
Öffentliches Interesse ist ein Rechtsbegriff, der sich auf die Belange des Gemeinwohls bezieht und sie von den Individualinteressen abgrenzt. Der Begriff gilt als unbestimmter Rechtsbegriff, dessen genaue Konturen in jedem Einzelfall von Juristen bestimmt werden. Naturgemäß spielt er im öffentlichen Recht und als „besonderes öffentliches Interesse“ auch im Strafprozessrecht eine Rolle.
Öffentliches Interesse – Wikipedia
Nein. Du kannst IMMER Anzeige erstatten.
Es ist nicht deine Aufgabe, zu entscheiden, wer der Täter ist. Das ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden und dann des Richters.
Jedermann kann eine Straftat, ohne daß er dabei war, anzeigen. Andernfalls könnte man einen Einbruch in Abwesenheit oder einen Autodiebstahl nicht anzeigen.
bei Antragsdelikten kann es nur der Geschädigte tun
Körperverletzung ist aber kein Antragsdelikt.
Antragsdelikt – Wikipedia
Wer eine Anzeige wegen Körperverletzung stellt, muss immer anwesend gewesen ein und Zeugen haben. Geht es hier um dich selbst, müsstest du nachweisen können, dass dich jemand angegriffen und eine Körperverletzung begangen hat, da ansonsten auch davon ausgegangen werden muss, dass sich jemand selber die Verletzung beigebracht hat. Anders wäre es bei einer Vergewaltigung, wo ein Gynäkologe die Beweismittel erhebt.
Ein öffentliches Intersse liegt dann vor, wenn die Allgemeinheit durch solche Straftaten eingeschränkt werden würde, was z.B. der Fall wäre, wenn weiterhin Gefahr von der betreffenden Person, die jene Körperverletzung begangen hat, ausgehen würde. Daher heißt es am Ende der Gerichtsverhandlung auch immer, dass im Namen im Volkes entschieden wird.