Ist man schwager siener schwägerin nicht verwandt
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Ist man mit seinem Schwager bzw. siener Schwägerin nicht verwandt?
Nein, deswegen spricht man ja immer von "verwandt und/oder verschwägert".
Verwandt ist man nur, wenn Blutbande da sind, also aus der gleichen Familie stammt. Angeheiratete sind in dem Sinne nicht verwandt, aber deren Kinder wieder. Also mit deinem Schwager zum Beispiel bist du nicht verwandt, aber mit deren Sohn, deinem Neffen, weil der ja Blut von deiner Schwester hat.
Natürlich nimmt man das im allgemeinen Umgang nicht ganz so korrekt, ich sehe meine Schwägerin ohne weiteres als Familie an.
verwandt schon, aber nicht blutsverwandt.
Was Schwägerschaft bedeutet und beinhaltet, wird von Jurisprudenz und Allgemeinheit unterschiedlich beantwortet.
Gemäß § 1590 Abs. 1 Satz 1 BGB sind "die Verwandten eines Ehegatten. mit dem anderen Ehegatten verschwägert". Und die gesetzliche Fiktion des § 11 Abs. 2 Satz 1 LPartG lautet: Die Verwandten eines Lebenspartners gelten als mit dem anderen Lebenspartner verschwägert.
Der allgemeine Sprachgebrauch ist teils weiter, teils enger. Danach ist eine Person sowohl erstens mit den Geschwistern des Ehegatten bzw. Lebenspartners als auch zweitens mit den Ehegatten bzw. Lebenspartnern der Geschwister verschwägert. Diese Erklärung ist weiter, da sich die genannte zweite Sichtweise nicht im Gesetz findet , und enger, da nicht alle Verwandten des Partners einbezogen werden, sondern lediglich dessen Geschwister. Auch geht der allgemein tradierte Sprachgebrauch in aller Regel vom Vorhandensein einer ehelichen Beziehung, nicht von einer Lebenspartnerschaft aus, was sich aber mit den Jahren ändern mag.
Die mit einer Person Verschwägerten heißen Schwager oder Schwägerin. Keine Schwägerschaft im Rechtssinne besteht zu den Schwägern des Ehegatten bzw. Lebenspartners.
Quelle: Schwägerschaft – Wikipedia
- PS: hier kannst du auch noch was nachlesen: Verwandtschaftsbeziehung – Wikipedia
.auch prima, mir gehts sogar super.machs recht gut + :DDDD
Vielleicht hängt die Uneindeutigkeit des Wortes "verwandt" auch mit seiner ursprünglichen Bedeutung zusammen: es bedeutet ja eben nicht "durch Geburt miteinander verbunden" sondern, laut Kluge bedeutete es bis ins Hochmittelalter hinein einfach wörtlich "diejenigen, denen man sich zuwendet/zugewandt hat. Erst in der Neuzeit hat sich die heutige Bedeutung durchgesetzt. Deshalb lautet die Frage an Zeugen vor Gericht auch heute noch, ob sie "mit dem Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert" seien.
Heute bleibt eine gewisse Uneindeutigkeit des Begriffs "verwandt" aber noch bestehen, weil das Verwandtschaftsverhältnis je nach Position in der Familie unterschiedlich verstanden wird: Die Ehepartner würden sich eher so ausdrücken, dass sie mit der anderen Familie verschwägert sind. Die gemeinsamen Kinder aber sind mit ALLEN Onkeln und Tanten - verwandt