Gründung gbr namensfindung anmeldung

da ich meine GbR demnächst endgültig anmelden will und ich bereits einen ausführlichen Vertrag erstellt habe wollte ich nun noch nach 2 Unklarheiten fragen. 1. Muss ich bei der Namensgebung wirklich meinen Nachnamen oder den eines der anderen Gesellschafter einbinden? Die GbR dient uns als "Versuch" einer kleinen Firma. Falls die Auftragslage steigt kann man immer noch eine andere Unternehmensform wählen, zu Beginn bearbeiten wir allerdings nur kleine Dienstleistungen. Nun steht zwar fast überall, dass reine Phantasienamen nicht zulässig sind, doch durch ein Urteil des darf anscheinend der Nachname fehlen falls der Zweck erkennbar bleibt. Siehe hier: "Sie kann die Namen aller Gesellschafter mit einem die GbR andeutenden Zusatz führen. Zulässig ist aber auch die Führung einer firmenähnlichen Bezeichnung – sogenannte Geschäftsbezeichnung –, vgl. die „ARGE Weißes Ross"." Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Wikipedia Ganz simpel gesagt, die Firma soll "THR3E Kommunikationsagentur" heißen. Bevor ich mich da jetzt mit den Leuten der Stadtverwaltung rumstreite wollte ich das lieber vorher geklärt haben. 2. Die Anmeldung der GbR erfolgt soweit ich weiß folgendermaßen: Jeder Gesellschafter muss ein Gewerbe anmelden, dazu auch die Gebühr zahlen. Die GbR an sich existiert durch den Gesellschaftsvertrag und muss nicht eingetragen werden da ja das bereits durch die Gewerbeanmeldungen der Gesellschafter in etwa passiert. Richtig?

10 Antworten zur Frage

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Gründung einer GbR - Namensfindung, Anmeldung etc.

Naja der Gesetzgeber ist da sehr speziell und lässt nur sogenannte "etablissement" Bezeichnungen zu. Das haben meist Bäckereien oder Bars - Lokale und so was. Denn hier soll der Begriff dem Interessenten schon vermitteln vor welchen Laden ersteht oder mit welchem Unternehmen er zu tun hat. Was der Kunde ja auch schön findet wenn beim Bäcker auch Bäcker steht und nicht Schulze + Lehmann GbR. Dennoch ist es so, dass die Gesetze lockerer sind und man nicht so sehr auf den Namen schaut sondern vielmehr auf die weiteren Angaben. So muss die Gesellschaftsform GbR im Namen enthalten sein und mindestes der Name eines Gesellschafters. Dann kannst du ohnen Bedenken eine Namen nehmen der zum Unternehmen passt.
Beim Gewerbeamt sollte man dann bei der Gewerbeanmeldung auch Firma "XYZ GbR"
"Inhaber Max Mustermann und Max Krause" eintragen.
Folglich würde ich quasi die GbR "THR3E Kommunikationsagentur Probst GbR" nennen müssen?
Wenn das der Name der Firma ist dann so:
THR3E Kommunikationsagentur
Inhaber: * Probst oder
Inhaber * Probst und
Bei der Verwendung von Briefkopfbögen ist das ok, wenn der Firmanname hervorsticht und die Inhaber etwas kleiner genannt werden. Wichtig ist nur das Vor und Zuname genannt werden.
Müsste ich folglich den Gesellschaftsvertrag noch einmal abändern? Der entsprechende § beschreibt bisher nur den Zweck und den Namen. Eine explizite Anmeldung der GbR wurde mir jetzt von der Stadtverwaltung nicht aufgetragen, das würde über die Gewerbeanmeldung beider Gesellschafter abgedeckt sein.
Ja man sollte den Namen auch im Gesellschaftervertrag verankern und darauf hinweisen, dass der Name beim Ausscheiden eines Gesellschafters nicht mitgenommen werden darf. Leider ist es oft so, dass bei Personengesellschaften es über kurz oder lang Probleme gibt. Sei es weil einer mehr als der andere arbeitet, weil es Stress wegen dem Geld gibt. Scheidet ein Unternehmer dann aus und die Firma wird dann allein oder durch die verbleibenden Gesellschafter weitergeführt, sollte der Name für den der aus der Firma ausscheidet nicht mitgenommen werden dürfen. Man verliert so seine Kunden und man sollte auch festhalten, dass ein ausscheidender Gesellschafter kein Unternehmen eröffnen darf was in der gleichen Branche arbeitet und insbesondere Geschäfte mit ehemaligen Kunden tätigen darf.
Die Anmeldung der GbR erfolgt nur über das Gewerbeamt. Durch die Gewerbeanmeldung bekommt das Finanzamt eine Information und setzt sich dann mit euch in Verbindung.
Ist bereits alles vertraglich festgehalten. Mir geht es wirklich nur um die kleinliche Namnenssache, also ob ich im Vertrag jetzt als Namen einfach "THR3E Kommunikationsagentur" schreiben kann oder den Inhaberzusatz IN den Namen einbinden muss?
Wer die Inhaber sind steht ja schon im Kopf des Vertrags.
Und muss ich selbst im Namen der GbR noch einmal das Wort GbR vermerken? Ich meine das sollte ja klar sein, dass der Zusatz GbR dahintersteht.
Das mit dem Gewerbeamt ist hier quasi ein- und dasselbe. Selber Raum, selbes Personal. Kleinstadtverwaltung eben, liegt alles am selben Platz.
Ja der Zusatz GbR muss mit enthalten sein. Allen der Name des Unternehmens könnte den Kunden zu der Einschätzung kommen lassen, dass er es mit einer GmbH oder GmbH & Ko KG oder einer anderen Gesellschaftsform zu tun hat. Da es hier aber eine Personengesellschaft ist bei der jeder Gesellschafter mit seinem ganzen, auch privaten Vermögen haftet, ist das für einige Kunden wichtig.
Ok, , somit hast du mir alle Fragen beantwortet