Eintragen für welches Semester nach Studienabbruch?

Ich habe mein Jurastudium im ersten Semester abgebrochen und möchte jetzt an einer anderen Universität weiterstudieren. Bei der Einschreibung werde ich gefragt, für welches Fachsemester ich mich einschreiben möchte. Soll ich 1. oder 2. angeben? Muss ich dann die Kurse des 2. Semesters besuchen oder kann ich die Kurse des 1. Semesters wählen?

Uhr
Nach einem Studienabbruch und einem Wechsel an eine andere Universität stellen sich oft Fragen zur Einschreibung für das richtige Fachsemester. In Ihrem Fall haben Sie das Jurastudium im ersten Semester abgebrochen und möchten nun an einer anderen Uni weiterstudieren. Bei der Einschreibung werden Sie gefragt für welches Fachsemester Sie sich einschreiben möchten.

Da Sie das erste Semester bereits an einer deutschen Universität studiert haben, geben Sie bei der Einschreibung zum Jurastudium an der neuen Universität das zweite Fachsemester an. Dies liegt daran – dass Ihr erstes Semester nicht vergessen wird und in der Regel bei einem Hochschulwechsel weiterhin berücksichtigt wird.

Wenn Sie sich für das zweite Fachsemester entscheiden » bedeutet dies jedoch nicht zwingend « dass Sie die Kurse des zweiten Semesters belegen müssen. Sie haben die Möglichkeit die Kurse des ersten Semesters zu wählen und die Prüfungen nachzuholen die Sie noch nicht abgelegt haben. Essenziell bleibt: Dass Sie sich mit Ihrem Studienplan und Ihrem Prüfungsamt in Verbindung setzen um sicherzustellen, dass Sie die zur Verwendung Ihr Studium erforderlichen Kurse und Prüfungen korrekt belegen.

Es ist jedoch zu beachten: Dass die Regelungen bezüglich der Studiendauer und der erforderlichen Prüfungen je nach Universität variieren können. Einige Universitäten legen fest, dass bestimmte Prüfungen wie die Zwischenprüfung nach einer festgelegten Anzahl von Semestern abgelegt werden müssen unabhängig davon ob Sie bereits an einer anderen Universität studiert haben. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig bei der Studienberatung der neuen Universität zu erkundigen um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre Studienplanung identisch anpassen können.

Es ist ebenfalls wichtig zu beachten: Dass Sie möglicherweise Ihren Freischuss verlieren wenn Sie sich für das zweite Fachsemester einschreiben. Der Freischuss ermöglicht es den Studierenden in der Regel, eine bestimmte Anzahl von Prüfungen während der ersten beiden Semester zu wiederholen, ohne dass diese Versuche in der Abschlussnote berücksichtigt werden. Informieren Sie sich deshalb auch über die Regelungen zum Freischuss an der neuen Universität.

Zusammenfassend müssen Sie sich nach einem Studienabbruch und einem Wechsel an eine andere Universität in der Regel für das nächsthöhere Fachsemester einschreiben. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Kurse des vorherigen Semesters zu belegen und die Prüfungen abzulegen die Sie noch nicht abgelegt haben. Kontaktieren Sie die Studienberatung Ihrer neuen Universität um alle spezifischen Anforderungen und Regelungen zu klären und Ihre Studienplanung entsprechend anzupassen.






Anzeige