Motorrad aus Holland nach Deutschland importieren: Was muss beachtet werden?

Welche Schritte müssen beachtet werden, um ein gebrauchtes Motorrad aus Holland nach Deutschland zu importieren?

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Der Import eines gebrauchten Motorrads aus Holland nach Deutschland ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch einige Schritte und die Beachtung bestimmter Vorschriften. Hier sind die wichtigsten Punkte die beachtet werden sollten:

1. Steuerliche Aspekte: Der Käufer und der spätere Halter des Motorrads sollten aus steuerlichen Gründen genauso viel sein. Wenn das Bike also auf eine andere Person zugelassen werden soll, sollte diese ebenfalls der Käufer sein. Andernfalls kann es zu Problemen kommen.

2. Technische Prüfung: In den Niederlanden gibt es eine technische Prüfung die deckungsgleich der TÜV in Deutschland funktioniert. Essenziell bleibt: Dass der Verkäufer die letzte Bescheinigung dieser Prüfung mitgibt um sicherzustellen, dass das Motorrad den deutschen Standards entspricht.

3. Anbauteile: Anbauteile die ohne 🔧 entfernt werden können, gelten in Deutschland als Gepäck und müssen nicht gesondert eingetragen werden. Es sollte jedoch überprüft werden ob die Anbauteile auch hierzulande erlaubt sind.

4. Transportmöglichkeiten: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Motorrad nach Deutschland zu transportieren. Eine Option ist die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen freilich muss beachtet werden: Der Halter für den STVO-gemäßen Zustand des Motorrads verantwortlich ist. Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein. Alternativ kann das Motorrad auch auf einem Transporter oder Anhänger transportiert werden was unproblematisch ist. Bei einem Kaufpreis über einem bestimmten Wert kann jedoch eine Anmeldung beim Zoll erforderlich sein.

5. Anmeldung in Deutschland: Nachdem das Motorrad in Deutschland angekommen ist, muss es beim TÜV vorgeführt werden. Ist dies erledigt – können die Papiere bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Je nach Aktenlage kann das Motorrad entweder innerhalb der EU umgeschrieben oder neu angemeldet werden. Es sollte beachtet werden, dass das Motorrad in den deutschen Papieren möglicherweise als erstmalig zugelassen geführt wird, wenn es zuvor noch nie in Deutschland zugelassen war. Die Anzahl der Vorbesitzer sollte bekannt sein da dies von der Zulassungsstelle überprüft werden kann.

6. Einfuhrumsatzsteuer: Bei Überschreitung bestimmter 💶-Werte kann eine Meldung an das Finanzamt erforderlich sein die eine Einfuhrumsatzsteuer auslöst. Diese muss gegebenenfalls nachentrichtet werden.

Es ist ratsam sich im Vorfeld ebendies über die geltenden Vorschriften und Formalitäten zu informieren um mögliche Probleme und Komplikationen zu vermeiden.






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