Prokurist und Gewerbetreibender - Geht das zusammen?

Darf ein Prokurist ein eigenes Gewerbe anmelden?

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In der Geschäftswelt kommen interessante Fragen auf. Eine häufige Verwirrung besteht. Ist es Prokuristen erlaubt – neben ihren Haupttätigkeiten – ein eigenes Gewerbe zu führen? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es einige Aspekte – die beachtet werden sollten.

Zunächst einmal kann man festhalten. Prokuristen besitzen erhebliche Befugnisse. Sie handeln im Namen eines Unternehmens und sind oft in einem Anstellungsverhältnis. Aber was passiert, wenn sie zusätzlich nicht nur auf dem Papier, allerdings aktiv selbstständig tätig werden wollen? Öffentliche Aufträge, Verträge und das gesamte Geschäft streben nach Erfolg. Daher ist es wichtig ´ ebendies zu verstehen ` welche Regeln in diesem Zusammenhang gelten. Ein Wettbewerbsverbot beispielsweise könnte im Arbeitsvertrag verankert sein. Oft verhindern solche Klauseln die Ausübung konkurrenzierender Tätigkeiten.

Wenn das Wettbewerbsverbot fehlt dann gibt es weniger Hürden. Die Anmeldung des Nebengewerbes wird interessant. Hier ist darauf zu achten, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wird. Der Gang zum zuständigen Gewerbeamt wird nötig. Auch das Finanzamt und die Krankenkasse müssen in Kenntnis gesetzt werden. Diese Schritte sind unerlässlich zu diesem Zweck keine rechtlichen Schwierigkeiten folgen müssen.

Dennoch wird es empfohlen. Es ist ratsam – den Dialog mit dem Arbeitgeber zu suchen. In diesem Fall ist Transparenz der Schlüssel. Manchmal kann die Zustimmung des Unternehmens mit den Prokuristen erforderlich sein um Missverständnisse zu vermeiden. Interessenkonflikte sollten von Anfang an ausgeschlossen werden. Dies schützt beide Seiten – sowie den Prokuristen als ebenfalls das Unternehmen.

Aktuelle Daten zeigen: Dass immer weiterhin Menschen nach zusätzlichen Einkunftsquellen suchen. Auch im Jahr 2023 haben sich die Bedingungen für Selbstständige vermehrt digitalisiert. Hier prallen neue Chancen auf die alten Strukturen. Ein Prokurist der im Internet ein Gewerbe anmeldet – das funktioniert. Es gibt einen klaren Bedarf an flexiblen Lösungen.

Fazit – In der Kürze liegt die Würze. Ein Prokurist kann nebenbei ein Gewerbe betreiben solange keine vertraglichen Bedingungen dem entgegenstehen. Damit einher geht die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung des Gewerbes. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist empfehlenswert. So bleibt man auf der sicheren Seite. Unternehmertum – das ist auch eine Frage der Verantwortung.






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