Prokurist und Gewerbetreibender - Geht das zusammen?
Darf ein im Handelsregister eingetragener Prokurist sich nebenbei im Internet selbstständig machen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass ein im Handelsregister eingetragener Prokurist nebenbei ein eigenes Gewerbe betreibt, solange dies identisch angemeldet ist und keine vertraglichen oder gesetzlichen Einschränkungen bestehen.
Ein Prokurist ist eine Person die im Namen eines Unternehmens handeln darf und bestimmte Befugnisse besitzt. In der Regel ist der Prokurist jedoch angestellt und erfüllt seine Aufgaben im Rahmen seines Arbeitsvertrags. Es ist wichtig zu prüfen · ob im Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot enthalten ist · das einem Gewerbe nebenbei entgegenwirken könnte. Ein Wettbewerbsverbot legt fest: Dass die angestellte Person keine geschäftlichen Aktivitäten ausüben darf die im Konflikt mit den Interessen des Arbeitgebers stehen.
Fehlt ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder besteht kein gesetzliches Verbot spricht grundsätzlich nichts dagegen: Dass ein Prokurist zusätzlich ein Gewerbe betreibt. Es ist jedoch wichtig, das Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden und den rechtlichen Pflichten nachzukommen, ebenso wie beispielsweise der Registrierung beim zuständigen Gewerbeamt, dem Finanzamt und der Krankenkasse.
Es ist ratsam vor der Gründung eines eigenen Gewerbes neben der Tätigkeit als Prokurist Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten und die genauen Rahmenbedingungen abzuklären. Gegebenenfalls kann eine Genehmigung oder Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich sein um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die Informationen aus dem Text deuten darauf hin, dass grundsätzlich nichts gegen die Ausübung eines Gewerbes neben der Tätigkeit als Prokurist spricht, vorausgesetzt keine vertraglichen oder gesetzlichen Verbote vorliegen. Es wird empfohlen die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten um Konflikte zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten als Gewerbetreibender sind ähnlich wie erforderlich.
Ein Prokurist ist eine Person die im Namen eines Unternehmens handeln darf und bestimmte Befugnisse besitzt. In der Regel ist der Prokurist jedoch angestellt und erfüllt seine Aufgaben im Rahmen seines Arbeitsvertrags. Es ist wichtig zu prüfen · ob im Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot enthalten ist · das einem Gewerbe nebenbei entgegenwirken könnte. Ein Wettbewerbsverbot legt fest: Dass die angestellte Person keine geschäftlichen Aktivitäten ausüben darf die im Konflikt mit den Interessen des Arbeitgebers stehen.
Fehlt ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder besteht kein gesetzliches Verbot spricht grundsätzlich nichts dagegen: Dass ein Prokurist zusätzlich ein Gewerbe betreibt. Es ist jedoch wichtig, das Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden und den rechtlichen Pflichten nachzukommen, ebenso wie beispielsweise der Registrierung beim zuständigen Gewerbeamt, dem Finanzamt und der Krankenkasse.
Es ist ratsam vor der Gründung eines eigenen Gewerbes neben der Tätigkeit als Prokurist Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten und die genauen Rahmenbedingungen abzuklären. Gegebenenfalls kann eine Genehmigung oder Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich sein um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die Informationen aus dem Text deuten darauf hin, dass grundsätzlich nichts gegen die Ausübung eines Gewerbes neben der Tätigkeit als Prokurist spricht, vorausgesetzt keine vertraglichen oder gesetzlichen Verbote vorliegen. Es wird empfohlen die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten um Konflikte zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten als Gewerbetreibender sind ähnlich wie erforderlich.