Atomium brüssel aus urheberrechtlich gründen nicht fotografiert werden
17 Antworten zur Frage
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Das Atomium in Brüssel darf aus Urheberrechtlich Gründen nicht fotografiert werden.
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Sorry hatte ich vergessen.
Bilder vom beleuchteten Eiffelturm darf man nicht veröffentlichen.
Beim Fotografieren von Kunstwerken auf Urheberrechte achten - DIE WELT
die frage lautet doch,.
Das Atomium in Brüssel darf aus Urheberrechtlich Gründen nicht fotografiert werden.
Fotografieren darf man.
Veröffentlichen ist nicht Thema der Frage.
Den Eifelturm darf man nicht nur am Tage fotografieren.
Veröffentlichen ist nicht Thema der Frage.
Die Kuriosität bezieht sich auf das nicht fotografieren weiterer Monumente weltweit.
Fotografieren darf man bei Tag und bei Nacht,
militärische Einrichtungen, etc, ausgenommen.
Deine Antwort hingegen bezieht sich auf das darf man nicht veröffentlichen.
Wie überall gibt es auch hier Ausnahmen.
Jedoch gibt es einige Fälle, in denen die Verwendung der Abbildung des Atomiums von diesen Urheberrechten ausgenommen ist. Dies ist der Fall bei Fotos, die von Privatpersonen aufgenommen und in private Internetseiten ohne Gewinnabsicht eingestellt werden , allerdings nur, wenn diese Fotos mit niedriger Auflösung verbreitet werden. Dies dient dazu, übermäßiges Herunterladen und missbräuchliche Verwendungszwecke zu vermeiden. Allerdings muss obligatorisch der Vermerk “©www.atomium.be– SABAM 2010 – Name des Fotografen” an dem Bild angebracht werden.”
Atomium, Eiffelturm und Co. – Panoramafreiheit gilt nicht überall | Reise-Weblog.com
Nein. Die Frage lautet nicht "Das Atomium in Brüssel darf aus Urheberrechtlich Gründen nicht fotografiert werden."
"Das Atomium in Brüssel darf aus Urheberrechtlich Gründen nicht fotografiert werden." ist eine Aussage.
Die Frage ist das mit dem Fragezeichen am Ende:
"Wer kennt noch mehr solche Kuriositäten bezügl. weiterer Monumente weltweit?
Kuriositäten bezügl. weiterer Monumente weltweit" ist das Thema der Frage.
Und mein Beispiel ist kurios.
Natürlich darf ich auch für die private Verwendung nicht alles fotografieren was ich will. Spätestens wenn Du militärisches Sperrgebiet fotografierst und Stein und Bein schwörst, dass Du es nur für Deine persönlichen Zwecke verwendest, dann wird die Aussage deutlich relativiert. Auch in Museen sollte man nicht einfach drauf los knipsen.
Monumente dürfen prinzipiell für private Zwecke fotografiert werden. Anders lautende Aussagen würde ich allerdings beispielsweise dann unbedingt einhalten, wenn ich mich in Nordkorea befinden würde. Totalitäre Regierungen und herrschende Gruppen haben da oft ein anderes Verständnis. Man sollte prinzipiell bereit sein, sich solchen Forderungen zu beugen.
Verständlicherweise ändern sich solche Besonderheiten spätestens mit dem Wechsel der jeweiligen offiziellen oder tatsächlichen Regierungsgewalt.
Man kann also weltweit keine längerfristig gültige Liste für Monumente erstellen, die man eher nicht fotografieren sollte.
Das Taj Mahal kann man mit entsprechend verfügbarem Bargeld natürlich auch fotografieren.
Da der Eiffelturm von den Franzosen nicht als rostiger Nietenhaufen, sondern dank der Beleuchtung als Kunst verkauft wird, gelten auch hier die Schutzvermerke, die allerdings nur dann teuer werden können, wenn man die Bilder zu vielen Leuten zeigt.
Nun ist aber Kunst nicht gleich Kunst. Und da das Urheberrecht eigentlich 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erlischt und Gustave Eiffel bereits 1923 dahingeschieden ist, dürfen wir das Pariser Türmchen zwar fotografieren, aber die Lämpchen, die man etwas später angebracht hat, sind ja Lichtkunst und wurden erst in diesem Jahr als energiesparende LED-Version energetisch saniert. Zwar wird das wohl nicht als Kunst interpretiert, aber Mitte der 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts hat ein Lichtingenieur noch einmal Hand angelegt und das war natürlich Kunst.
Zudem herrscht in Frankreich gesetzlich nicht die Panoramafreiheit, die Fotografien von frei zugänglichen Objekten garantiert. Privatleute müssen sich davon aber nicht betroffen fühlen. Am Bauwerk selbst herrschen keine Urheberrechte mehr, und auch die "Lichtkunst" wird wohl erst dann als Argument herangezogen, wenn die EU mal auf Gleichbehandlung drängen sollte. Ich darf privat also das Ding fotografieren. Auch professionell, wenn das Teil nicht Hauptbestandteil des Bildes ist. Also keine großen Sorgen ums Familienalbum machen.
In Brüssel darf ich auch privat fotografieren. Aber dann nicht überall posten, sondern die Ablichtungen höchstens mit ein paar meiner engsten Freunde betrachten. Aber keinen PowerPoint-Vortrag damit halten oder die Bilder irgendwie an die Öffentlichkeit gelangen lassen. Es gibt Anwälte, die uns verknacken würden, wenn wir ein solch fragliches Foto beim Parken auf dem Beifahrersitz liegen lassen würden.
Das ist ja fast falsch, was du da schreibst. Schau doch auf die Atomiumwebseite, wo für Veröffentlichen zwar verschiedene Preistabellen gelten, aber auch deutlich steht:
Jedoch gibt es einige Fälle, in denen die Verwendung der Abbildung des Atomiums von diesen Urheberrechten ausgenommen ist.
Dies ist nämlich der Fall bei Bildern, die von Privatpersonen gemacht wurden und auf Websites, sozialen Netzwerken, Blogs usw. für nicht kommerzielle Zwecke abgebildet werden.
Quelle:Urheberrechte :: Das Atomium
Fazit: Fotografieren darfst du es ohne Wenn und Aber
Dimma653
Du liegst hier falsch!
Man muss unterscheiden zu welchem Zweck man ein Foto verwenden will. Wenn ich für mich privat fotografiere dann kann ich alles ablichten was ich will, zumindest dann wenn keine Personen erkennbar sind.
Nur dann wenn ich ein Foto veröffentlichen will muss ich aufpassen das ich nicht gegen Urheberrechte verstoße.
Ihr solltet mal auf meinen Link achten, cxycxy hat auch so einen Link gepotet.
Dann solltest Du Deinen Link oder auch den von cxycxy aufmerksamer lesen bevor Du hier falsche Aussagen verbreitest.
In beiden Links geht es darum das die Veröffentlichung derartiger Fotos Urheberrechte verletzen kann.
Das heißt dann aber nicht das man grundsätzlich nicht fotografieren darf wenn man die Fotos für den Privatgebrauch macht und sie nicht veröffentlicht.
Also: Fotografieren erlaubt - Veröffentlichung verboten bzw. eingeschränkt.
Die Nutzung einer Aufnahme des Atomiums in Brüssel oder des Centre Pompidou in Paris ist gegenwärtig illegal – selbst wenn es sich um ein nichtkommerzielles, privates Blog handelt. Das liegt am Urheberrecht, welches Architektur als Kunstform zurecht schützt.
Ich behaupte immer noch, ICH kann lesen.
Dann lies Dir doch bitte nocheinmal Deine Fragestellung, bzw die Aussage darin genau durch. Da steht: "Das Atomium in Brüssel darf aus Urheberrechtlich Gründen nicht fotografiert werden."
Und das ist, wie es auch schon @seldomrefused dargelegt hat, schlicht falsch.
Nochmal: Man darf fotografieren wann und so oft man will. Erst dann wenn man ein Foto veröffentlicht kann man sich strafbar machen.
Wenn Du auf die Veröffentlichung hinaus wolltest dann hättest Du die Frage anders formulieren müssen. So simpel wie sie gestellt ist ist sie jedenfalls nicht richtig.
Da hab ich noch 20-30 Fotos von in meinem Schuhkarton. Mich würde allerdings eine Quelle interessieren, glauben kann ich es nicht. Auf dem Taj Mahal - Gelände durfte man früher auch nicht fotografieren - ein paar 'aus der Hüfte' geschossene Bilder gibts trotzdem.
private fotografiien sind nicht verboten. es darf nur kein verdienst damit entstehen.
also wenn du eine webseite mit werbung hast, die in deine tasche fließt, mußt du was abdrücken.
übrigens du wirst wenig arabische frauen ohne ihren schleier fotografieren können.
Korios? vielleicht. ist aber religion
Hast du eine Quelle welche diese Behauptung bestätigt?