437 bgb mangelhafte sache nicht geliefert
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437 BGB - "Mangelhafte Sache" = "nicht geliefert"?
Nein, dafür ist § 323 BGB zuständig. Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung.BGB - Einzelnorm
Ich war gerade am zweifeln, ob ich den § 437 Nr. 2 BGB zu dem § 323 BGB dazuzitieren müsste, da es sich in meinem Sachverhalt um einen Kaufvertrag handelt.