Wo tag offenen tür leben gerufen welche institutionen machen alle
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Wann/Wo wurde der "Tag der offenen Tür" ins Leben gerufen und welche Institutionen machen das überhaupt alle?
Der Tag der offenen Tür ist ein Tag, an dem Institutionen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, technische Anlagen oder ähnliche Betriebe für Besucher geöffnet sind, die dort normalerweise keinen Zutritt haben.
Ziel eines solchen Tages ist es, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Besucher über die Einrichtung oder deren in der Regel nicht öffentlich zugänglichen Bereiche zu informieren. Viele Unternehmen und Einrichtungen veranstalten einen „Tag der offenen Tür“ regelmäßig, andere führen ihn einmalig aus. Anlässe dafür sind Eröffnungen, Jahrestage oder bestimmte äußere Anlässe, wie beispielsweise Stadtfeste. Dieser Publikumstag ist unter Umständen eingeschränkt; so wird eine Justizvollzugsanstalt oder der Tresorraum einer Bank nur unter Sicherheitsvorkehrungen geöffnet sein.
In der Regel ist der Besuch der betreffenden Einrichtung kostenlos. Teilweise wird zur „offenen Tür“ noch ein Rahmenprogramm oder ein Fest in der jeweiligen Einrichtung veranstaltet. Zudem werden gelegentlich auch Spielmöglichkeiten für Kinder oder Führungen durch verschiedene Bereiche angeboten, um einen Besuch auch für Unbeteiligte interessanter zu gestalten.
Tag der offenen Tür – MittelstandsWiki
eine Beratung, kein Verkauf
Ein Tag der offenen Tür kann grundsätzlich ohne Genehmigung des Gewerbeamtes erfolgen. Unverzichtbare Bedingung ist allerdings, dass bei der Veranstaltung keinerlei Geschäftsverkehr stattfindet. Der Tag der offenen Tür ist ein reiner Schautag, also eine besondere Form der Warenauslage, vergleichbar mit der Auslage in einem Schaufenster. Sie dürfen ihre Waren zwar zeigen, aber z.B. keine Verkaufsgespräche führen, keine Bestellformulare anbieten und auch keine Geschäftsabschlüsse vorbereiten. Die Grundregel lautet: Besichtigung ja, aber ohne Beratung und Verkauf.
Es darf also keine Kundenberatung stattfinden, keine Anprobe von Kleidern und auch keine Produktpräsentation. Unzulässig sind zudem Gerätevorführungen und Probefahrten. Die Auslage von Prospekten ist grundsätzlich rechtens – aber nicht, wenn sie ein Bestell- oder Reservierungsformular enthalten.
Eindeutig in der Ankündigung
Schon bei der Vorbereitung ist auf die strikte Trennung des regulären Geschäfts vom Tag der offenen Tür zu achten. Als rechtliche Fallstricke können sich hierbei besonders Ankündigungen in der Werbung erweisen. Denn es muss bereits in der Anzeige, im Newsletter oder auf den Handzetteln ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass am Tag der offenen Tür keine Beratung und kein Verkauf stattfinden.
Hier zwei Beispiele für solche Formulierungen, die immer in der Werbung aufzunehmen sind:
„Sonntag: Tag der offenen Tür – keine Beratung, kein Verkauf“;
„Keine Beratung und kein Verkauf außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten“.
Der Tag der offenen Tür ist ein Tag, an dem Institutionen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, technische Anlagen oder ähnliche Betriebe für Besucher geöffnet sind, die dort normalerweise keinen Zutritt haben.
Ich denke mal, das es das schon immer gegeben hat um den "normalen" Menschen einfach mal einen Einblick zu geben