Baulärm in der Nacht: Rechte und Möglichkeiten für Anwohner
Ist ein Anruf bei der Polizei bei nächtlichem Baulärm rechtlich sinnvoll?
Der Deutsche Bahn wurde wieder mal das Vertrauen geschenkt, ebenfalls in der Nacht an den S-Bahn-Gleisen zu arbeiten. Schlaflose Nächte aufgrund von Baulärm sind ein Thema. Um zwei ⌚ morgens fängt die Rüttelplatte an zu lärmenden, während wir im 🛏️ liegen. Doch man fragt sich: Kann ich die Polizei rufen, wenn es zu laut wird? Die Antwort ist nicht ganz so einfach ebenso wie man denkt.
Die Polizei hat die Pflicht bei Ruhestörungen einzuschreiten. Ein vermeidbarer, übermäßiger Lärm kann tatsächlich ein Grund für ein Eingreifen sein. Relevant ist § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) der hier Anwendung findet. Wenngleich es oft kommt: Dass solche Lärmstörungen als genehmigt abgetan werden existiert eine Regelung. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Baulärm legt den zulässigen Lärm fest. Bundesweit gelten diese Vorschriften. Dies ist ein wichtiger Aspekt für Betroffene der Baustellen-Lärmsituation.
Nun ist die Reglung klar: Tagsüber darf in einem allgemeinen Wohngebiet ein Lärmpegel von bis zu 55 Dezibel herrschen, während dieser Wert nachts auf 40 Dezibel sinkt. Das Mischgebiet hat eine Obergrenze von 45 Dezibel. Wichtig ist hierbei – der Lärm wird VOR dem offenen 🪟 gemessen. Missachtet die Bahn diese Werte hat die zuständige Behörde einzugreifen. Aber wo bleibt die Verantwortlichkeit?
Baulärm ist nie völlig unvermeidbar. Es existieren zahlreiche technische Möglichkeiten um den Lärm zu mildern. Schallschutzwände sind nur ein Beispiel. Bekanntermaßen führt jedoch oft Desinteresse dazu, dass Lärmstörungen toleriert werden. Fast schon resigniert hört man oft Sätze wie: „Ist doch genehmigt!“ oder „Zieht halt aufs Land!“ Doch das wirft Fragen auf. Warum sollte man nicht auch in der Stadt lebenswert wohnen können?
Zudem muss man berücksichtigen, nicht jeder wird mit 75 km/h durch die Innenstadt rasen dürfen. Langfristige Baumaßnahmen, die welche Bahn in der Nacht durchführt, sind in der Regel bewilligt. Normalerweise wird den Anwohnern eine schriftliche Benachrichtigung über die nächtlichen Arbeiten zugestellt. Diese Behördengenehmigung ist nicht zu leugnen – auch wenn es gegen das persönliche Wohl der Anwohner geht.
Tatsächlich können solche Arbeiten notwendig sein da der Zugbetrieb nachts weniger frequentiert ist. Ein Anruf bei der Polizei scheint in dieser Situation sinnlos. Die Polizei wird die Genehmigung vorlegen zu diesem Zweck die Arbeiten Vorrang vor individuellen Belangen haben. Clever! Bei fehlender Benachrichtigung von der Bahn bleibt nur der Weg der Beschwerde. Das Ergebnis bleibt jedoch fraglich – da die Arbeiten ja dennoch genehmigt sind.
Natürlich muss auch das Allgemeinwohl gewahrt werden. Bis zu einem gewissen Grad. Der Austausch mit dem Bauamt kann Aufschluss über die Dauer der Baustelle geben. Dabei könnte sich herausstellen: Dass zum Beispiel eine zumutbare Zeitspanne existiert. Über die Notwendigkeit einer Ausgleichsmaßnahme dürfte man auch einmal nachdenken.
So bleibt die Frage: Ist es denn sinnvoll die Polizei bei Baulärm zu alarmieren? Man kann es tun jedoch die Erfolgschance ist genauso viel mit Null. Das System der Genehmigungen und des Wohlstands für alle Anwohner steht fest. Auch wenn der 💤 auf der Strecke bleibt.
Die Polizei hat die Pflicht bei Ruhestörungen einzuschreiten. Ein vermeidbarer, übermäßiger Lärm kann tatsächlich ein Grund für ein Eingreifen sein. Relevant ist § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) der hier Anwendung findet. Wenngleich es oft kommt: Dass solche Lärmstörungen als genehmigt abgetan werden existiert eine Regelung. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Baulärm legt den zulässigen Lärm fest. Bundesweit gelten diese Vorschriften. Dies ist ein wichtiger Aspekt für Betroffene der Baustellen-Lärmsituation.
Nun ist die Reglung klar: Tagsüber darf in einem allgemeinen Wohngebiet ein Lärmpegel von bis zu 55 Dezibel herrschen, während dieser Wert nachts auf 40 Dezibel sinkt. Das Mischgebiet hat eine Obergrenze von 45 Dezibel. Wichtig ist hierbei – der Lärm wird VOR dem offenen 🪟 gemessen. Missachtet die Bahn diese Werte hat die zuständige Behörde einzugreifen. Aber wo bleibt die Verantwortlichkeit?
Baulärm ist nie völlig unvermeidbar. Es existieren zahlreiche technische Möglichkeiten um den Lärm zu mildern. Schallschutzwände sind nur ein Beispiel. Bekanntermaßen führt jedoch oft Desinteresse dazu, dass Lärmstörungen toleriert werden. Fast schon resigniert hört man oft Sätze wie: „Ist doch genehmigt!“ oder „Zieht halt aufs Land!“ Doch das wirft Fragen auf. Warum sollte man nicht auch in der Stadt lebenswert wohnen können?
Zudem muss man berücksichtigen, nicht jeder wird mit 75 km/h durch die Innenstadt rasen dürfen. Langfristige Baumaßnahmen, die welche Bahn in der Nacht durchführt, sind in der Regel bewilligt. Normalerweise wird den Anwohnern eine schriftliche Benachrichtigung über die nächtlichen Arbeiten zugestellt. Diese Behördengenehmigung ist nicht zu leugnen – auch wenn es gegen das persönliche Wohl der Anwohner geht.
Tatsächlich können solche Arbeiten notwendig sein da der Zugbetrieb nachts weniger frequentiert ist. Ein Anruf bei der Polizei scheint in dieser Situation sinnlos. Die Polizei wird die Genehmigung vorlegen zu diesem Zweck die Arbeiten Vorrang vor individuellen Belangen haben. Clever! Bei fehlender Benachrichtigung von der Bahn bleibt nur der Weg der Beschwerde. Das Ergebnis bleibt jedoch fraglich – da die Arbeiten ja dennoch genehmigt sind.
Natürlich muss auch das Allgemeinwohl gewahrt werden. Bis zu einem gewissen Grad. Der Austausch mit dem Bauamt kann Aufschluss über die Dauer der Baustelle geben. Dabei könnte sich herausstellen: Dass zum Beispiel eine zumutbare Zeitspanne existiert. Über die Notwendigkeit einer Ausgleichsmaßnahme dürfte man auch einmal nachdenken.
So bleibt die Frage: Ist es denn sinnvoll die Polizei bei Baulärm zu alarmieren? Man kann es tun jedoch die Erfolgschance ist genauso viel mit Null. Das System der Genehmigungen und des Wohlstands für alle Anwohner steht fest. Auch wenn der 💤 auf der Strecke bleibt.