Die rechtlichen Implikationen telefonischer Vertragsangebote – Was tun bei ungewollter Vertragsverlängerung?
Welche Rechte und Möglichkeiten hat ein Verbraucher in Deutschland, nachdem er telefonischem Druck zur Vertragsverlängerung ausgesetzt wurde?
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In der heutigen digitalen Welt ist das Telefonieren nach wie vor eines der häufigsten Mittel zur Kommunikation. Doch was geschieht, wenn ein telefonisches Angebot als bindender Vertrag gewertet wird? Die Erfahrungen eines Vattenfall-Kunden die nicht nur Fragen aufwerfen – sie beleuchten ebenfalls die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
Der Kunde trat am 01. Februar 2016 als Stromkunde bei Vattenfall ein. Am 04. November 2016 erhielt er einen Anruf der eine Verlängerung seines Stromvertrags zum Inhalt hatte. Die Mitarbeiterin betonte während des Gesprächs mehrfach: Dass die Vertragsbedingungen schriftlich zugesandt würden. Es wurde zugesichert – 14 Tage zur Überprüfung wären gegeben. Als der Kunde jedoch klarmachte: Dass er keiner telefonischen Zustimmung zustimmen könne wollte er das Angebot schriftlich abwarten. Am 07. November 2016 erhielt er dennoch eine Bestätigung der Vertragsverlängerung. Verwirrung und Unmut waren vorprogrammiert.
Das Prinzip der sogenannten konkludenten Zustimmung spielt hier eine zentrale Rolle. Ein solches Vorgehen ´ argumentiert der Kunde ` sei inakzeptabel. Schweigen sollte nicht als Zustimmung interpretiert werden. Das Beispiel eines Krankenhausaufenthalts illustriert die Absurdität dieser Regelung: Ein Patient könnte in der Zeit nicht reagieren und dennoch einer Vertragsverlängerung unterliegen. Ein klarer rechtlicher Missstand zwingt zur Diskussion über die Schutzmechanismen für Verbraucher.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der vorliegenden Praxis telefonische Angebote als Verkaufsstrategien zu nutzen. Der Kunde kündigte schließlich seinen bestehenden Vertrag zum 31. Januar 2019. Doch ob dies ausreicht um die ungewollte Vertragsverlängerung zu annullieren? Die Antwort ist alles andere als klar. In Deutschland gilt – nur schriftliche Verträge sind rechtsgültig; das rechtliche System verlangt die schriftliche Bestätigung für jede Vereinbarung. Ein telefonisches Angebot stellt deshalb oft eine Prekarität dar.
Es sei darauf hingewiesen » dass Verbrauchern geraten wird « bei derartigen Situationen unbedingt rechtlichen Rat einzuholen. Der Gang zu einem Anwalt kann die Optionen aufzeigen ´ welche Möglichkeiten der Kunde hat ` um gegen die nicht bestellte Vertragsverlängerung vorzugehen. Dazu gehört auch » eine Strafanzeige bei der Polizei einzureichen « gegen Betrug vorzugehen. Allerdings wird es schwerfallend sein, da der Nachweis über Betrug schwer zu führen ist – oft kann der Anbieter auf die Bestätigung des Anrufs hinweisen oder auf Aufzeichnungen des Gesprächs die oftmals vorgenommen werden.
Die kritische Betrachtung von Vattenfall und ähnlichen Anbietern wirft auch Fragen auf: Wie sicher sind Verbraucher vor solchen telefonischen Vertragsabschlüssen? Und wie wird mit ungewollten Vertragsverlängerungen rechtlich umgegangen? Die Ungewissheit ob eine Dienstleistung tatsächlich dauerhaft abgerufen wird weil die Zustimmung stillschweigend interpretiert wurde ist besorgniserregend.
Letztendlich zeigt das Beispiel, dass in Deutschland die Erwartungen an die Verbraucher oft zu hoch sind – sie sollten bereit sein die Verantwortung für fehlende Reaktionen zu übernehmen. Bei einer nicht expliziten Zustimmung ist die rechtliche Fragestellung dennoch alles andere als gesichert. Daher kann der betroffene Verbraucher nur mit der offenen Frage zurückgelassen werden: Wie kann er seine Rechte ins Spiel bringen? Ein konsultativer Aufruf: Die Unterzeichnung schriftlicher Angebote bleibt der sicherste Weg.
In der heutigen digitalen Welt ist das Telefonieren nach wie vor eines der häufigsten Mittel zur Kommunikation. Doch was geschieht, wenn ein telefonisches Angebot als bindender Vertrag gewertet wird? Die Erfahrungen eines Vattenfall-Kunden die nicht nur Fragen aufwerfen – sie beleuchten ebenfalls die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
Der Kunde trat am 01. Februar 2016 als Stromkunde bei Vattenfall ein. Am 04. November 2016 erhielt er einen Anruf der eine Verlängerung seines Stromvertrags zum Inhalt hatte. Die Mitarbeiterin betonte während des Gesprächs mehrfach: Dass die Vertragsbedingungen schriftlich zugesandt würden. Es wurde zugesichert – 14 Tage zur Überprüfung wären gegeben. Als der Kunde jedoch klarmachte: Dass er keiner telefonischen Zustimmung zustimmen könne wollte er das Angebot schriftlich abwarten. Am 07. November 2016 erhielt er dennoch eine Bestätigung der Vertragsverlängerung. Verwirrung und Unmut waren vorprogrammiert.
Das Prinzip der sogenannten konkludenten Zustimmung spielt hier eine zentrale Rolle. Ein solches Vorgehen ´ argumentiert der Kunde ` sei inakzeptabel. Schweigen sollte nicht als Zustimmung interpretiert werden. Das Beispiel eines Krankenhausaufenthalts illustriert die Absurdität dieser Regelung: Ein Patient könnte in der Zeit nicht reagieren und dennoch einer Vertragsverlängerung unterliegen. Ein klarer rechtlicher Missstand zwingt zur Diskussion über die Schutzmechanismen für Verbraucher.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der vorliegenden Praxis telefonische Angebote als Verkaufsstrategien zu nutzen. Der Kunde kündigte schließlich seinen bestehenden Vertrag zum 31. Januar 2019. Doch ob dies ausreicht um die ungewollte Vertragsverlängerung zu annullieren? Die Antwort ist alles andere als klar. In Deutschland gilt – nur schriftliche Verträge sind rechtsgültig; das rechtliche System verlangt die schriftliche Bestätigung für jede Vereinbarung. Ein telefonisches Angebot stellt deshalb oft eine Prekarität dar.
Es sei darauf hingewiesen » dass Verbrauchern geraten wird « bei derartigen Situationen unbedingt rechtlichen Rat einzuholen. Der Gang zu einem Anwalt kann die Optionen aufzeigen ´ welche Möglichkeiten der Kunde hat ` um gegen die nicht bestellte Vertragsverlängerung vorzugehen. Dazu gehört auch » eine Strafanzeige bei der Polizei einzureichen « gegen Betrug vorzugehen. Allerdings wird es schwerfallend sein, da der Nachweis über Betrug schwer zu führen ist – oft kann der Anbieter auf die Bestätigung des Anrufs hinweisen oder auf Aufzeichnungen des Gesprächs die oftmals vorgenommen werden.
Die kritische Betrachtung von Vattenfall und ähnlichen Anbietern wirft auch Fragen auf: Wie sicher sind Verbraucher vor solchen telefonischen Vertragsabschlüssen? Und wie wird mit ungewollten Vertragsverlängerungen rechtlich umgegangen? Die Ungewissheit ob eine Dienstleistung tatsächlich dauerhaft abgerufen wird weil die Zustimmung stillschweigend interpretiert wurde ist besorgniserregend.
Letztendlich zeigt das Beispiel, dass in Deutschland die Erwartungen an die Verbraucher oft zu hoch sind – sie sollten bereit sein die Verantwortung für fehlende Reaktionen zu übernehmen. Bei einer nicht expliziten Zustimmung ist die rechtliche Fragestellung dennoch alles andere als gesichert. Daher kann der betroffene Verbraucher nur mit der offenen Frage zurückgelassen werden: Wie kann er seine Rechte ins Spiel bringen? Ein konsultativer Aufruf: Die Unterzeichnung schriftlicher Angebote bleibt der sicherste Weg.