Was man nebengewerbeanmeldung berücksichtigen welche kosten kommen
Mit Nebengewerbe ist ein Kosmetikstudio zu Hause gemeint.
Ist außerdem eine Anmeldung bei der Handwerkskammer erforderlich?
Kostet das etwas?
Ist man von der Umsatzsteuer befreit?
Etc.
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Was muss man bei einer Nebengewerbeanmeldung berücksichtigen und welche Kosten kommen dabei auf einen zu?
Auch für ein Nebengewerbe muss man ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden. Das kostet je nach Stadt zwischen 10 und 40 Euro.
Gemäß § 18 HwO ist auch ein handwerksähnliches Gewerbe bei der Handwerkskammer anzumelden. Zu den handwerksähnlichen Gewerben rechnet gemäß Abschnitt 2 der Anlage B zur HwO auch der Kosmetiker.
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b_194.html
Die Handwerkskammer kann für den konkreten Fall prüfen, ob ein Gewerbe handwerksähnlich ist und eine Eintragungspflicht mit entsprechender Beitragszahlung erfolgt. Für Existenzgründer gibt es i.d.R. eine Befreiung von der Beitragspflicht für das erste Jahr.
Außerdem muss die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. Wer hier die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt, ist ein sog. "Kleinunternehmer" und von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, der Kleinunternehmer entscheidet sich freiwillig zur Umsatzsteuer.
Kleinunternehmer ist man, wenn die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
UStG - Einzelnorm
Außerdem wird man Mitglied in der IHK. Als Existenzgründer kann man sich i.d.R. für zwei Jahre von der Mitgliedsgebühr befreien lassen, danach kostet es einen geringen Betrag in Abhängigkeit des Gewinns, wenn der Gewinn nicht unter einer bestimmten Bagatellgrenze liegt, die in der Satzung der jeweiligen IHK festgelegt ist.
Grundsätzlich sollte sich auch ein Selbständiger mit Nebengewerbe fragen, ob ggf. eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll ist. Kosten je nach Risiko.
Ein weiterer Punkt ist die Krankenversicherung. Wenn man z.B. als Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert ist, muss man beachten, dass ab einem monatlichen Gewinn von über 340 Euro die beitragsfreie Mitversicherung entfällt. Monatliche Kosten fallen dann mindestens in Höhe von ca. 130 Euro an.
Hier ein Link zum Thema Kleingründung:http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/erste_schritte/gruendungswege/11/index.php
und hier zum Thema Teilzeitgründung:http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/erste_schritte/gruendungswege/01267/index.php