Verzollung auto aus schweiz nach deutschland was kommt mich
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Verzollung. Auto aus Schweiz nach Deutschland Was kommt auf mich zu?
Eigentlich nicht, lies dir mal den Link durch.
Zoll online - Übersiedlungsgut
Falls ich es richtig Verstanden habe gilt es nur für EU Staaten. Schweiz gehört nicht zu EU
Das europäische Zollrecht sieht für den Fall eines Umzugs aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Einfuhrabgaben für Waren vor, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Umzugsgut bezeichnet werden.
Die Schweiz ist ein Drittland.
Als ich nach Frankreich auswanderte, musste ich die MwSt und Zollgebühren bezahlen. Ich würde rund Euro 700 für Dein Fahrzeug rechnen. Obiger Link ist nicht zutreffend, da wir Schweizer nicht zur EU zählen. Somit wird z. b. die Differenz von 11 % MwSt fällig plus Zollgebühren, die aber nicht so hoch sind. Auserdem werden die Fahrzeuge oft recht tief bewertet. Vor allem ältere Fahrzeuge werden sehr moderat bewertet.
Denke in DE ist es gleich wie seinerzeit bei uns mit Frankreich.
Die CH und DE Zollämter geben gerne die entsprechenden und vor allem genauen Auskünfte. Leider kann ich mit diesen auch nicht dienen.
Viel Glück in der neuen Heimat und Grüsse aus dem Südburgund.
hier findest Du einen brauchbaren Zollrechner
FACT: Auslandsbestellungen und Zollgebühren
Wenn Du alles eingibst rechnet es die Zoll- und MwSt aus.
uppsss. da hat sich was geändert ist aber wie ich schreibe auch über 10 Jahre her und FR/CH. Interessanterweise habe ich die Differenz Mehrwertsteuer bezahlt, denke aber das Zollamt gibt abschliessend Auskunft
siehe denk Link hier:
Fahrzeug aus CH
siehe auch hier:
Export - Schweiz
Die Länder der EU haben mit den EFTA-Ländern so genannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis der "Ursprungseigenschaft" - also der Herkunft der Ware - eine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden.
Für Fahrzeuge, die aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden, ist der deutschen Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen. Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, genügt auch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung. Das Papier muss von der deutschen Zollbehörde mit Dienstsiegel bestätigt sein.
Die Warenverkehrsbescheinigung bekommen Sie bei der schweizerischen Industrie- und Handelskammer.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Wohnsitzverlegung, wenn das Fahrzeug als "Umzugsgut" eingeführt wird, muss keine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden.
Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt Ihnen das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Zulassung des Fahrzeuges sehr wichtig ist.
Erst wenn die Zollformalitäten erledigt sind, können sie bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle beim Landratsamt das notwendige Antragsformular zur Anmeldung eines Kraftfahrzeugs erhalten und ausfüllen.
Bei der Zulassungsstelle benötigen sie folgende Papiere:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalkaufrechnung
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Versicherungsbestätigung
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Gutachten der technischen Prüfstelle.
Die bisher erforderliche „Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung" wird seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.
Mehr Informationen über den Fahrzeug-Import finden Sie beim ADAC.
Hallo Regor, hast du den Link überhaupt gelesen? Klapp ihn mal auf.mitten auf dem Screen erscheint dann.
"Übersiedlungsgut
Das europäische Zollrecht sieht für den Fall eines Umzugs aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Einfuhrabgaben für Waren vor, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Umzugsgut bezeichnet werden."
Die Schweiz ist ein Drittland.das steht auch in dem Kommi zu meiner Antwort.Hab ich recht oder hab ich recht?
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