Radfahrer grünen fußgängerampel verlauf radweges anhalten

Folgendes ist mir heute passiert: Ich fuhr rechts auf einem kombinierten Rad- und Fußweg auf eine Ampelkreuzung zu mit der Absicht, diese Kreuzung geradeaus zu überqueren. Der kombinierte Rad- und Fußweg wird an der Kreuzung über die Fußgängerampel geführt. Als ich gerade an der Kreuzung ankam, sprangen die Ampel für Autofahrer und die Fußgängerampel auf grün. Ich bin dann direkt über die Fußgängerampel weitergefahren. Gleichzeitig kam von links ein Auto, das vorher an der roten Ampel gewartet hatte und rechts abbiegen wollte. Dabei kam es beinahe zum Zusammenstoß, worauf ich auch noch vom Autofahrer beschimpft wurde. - Muss ich als Radfahrer an Fußgängerampeln im Verlauf eines Radweges absteigen? - Muss ich als Radfahrer an grünen Fußgängerampeln im Verlauf eines Radweges erst anhalten?

5 Antworten zur Frage

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Muss ich als Radfahrer an einer grünen Fußgängerampel im Verlauf eines Radweges anhalten?

der rechtsabbieger muss auf geradeausfahrende Radfahrer und auf Fußgänger Rücksicht nehmen, Du durftest also fahren er musste stehen bleiben
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du dich verhalten wie ein Fußgänger bei grüner Ampel: Darf gehen, abbiegender Autoverkehr muss warten.
Dein Verhalten war nicht zu beanstanden, Absteigen nicht gefordert. An einem kombinierten Weg gilt das grüne Männchen auch für Radler.
wenn es ein gemeinsamer geh- und radweg ist, musst du nicht absteigen. ist ein extra radfahrer-signal vorhanden, musst du dich an das halten, sonst die kfz-signale.
generell muss aber das rechts-abbiegende fahrzeug auf fußgänger und radfahrer achten. die haben nämlich in dem fall "vorfahrt".
die gleichzeitige freigabe ("grün") für rechts-abbiegende fahrzeuge und geradeausgehende/fahrende radfahrer und fußgänger nennt man "bedingt verträglich" und ist eine erleichterung für den kfz-verkehr, damit sie nicht zu lange warten müssen. dabei gilt aber die geforderte aufmerksamkeit des kfz-führers.
gut dass dir nichts weiter passiert ist - abgesehen vom schreck! an solchen stellen passieren leider viel zu oft ziemlich böse unfälle.
Du durftest weiterfahren. Der Autofahrer, welcher nach rechts abbiegen wollte, musste warten.
Du hast dich erst einmal richtig verhalten. Ich bin auch viel mit dem Rennrad unterwegs. Solche Situationen kenne ich zur Genüge. Autofahrer denken, weil die "stärker" sind und eine Knautschzone ahben, dürfen die sich die Vorfahrt erzwingen.
Nein.
Aber: Ich musste leider schon erleben, dass auf Verkehrsschildern, auf denen kein Radfahrer abgebildet ist, die Polizei mitteilte, dass man dann als Radfahrer abzusteigen hat und den Weg über die Straße als Fußgänger benutzen muss, heißt also, das Fahrrad schieben. So wie bei einem Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen.
Toll, was
Wenn der Überweg nur das Ampelmännchen- und kein Fahrradsymbol hat, muss der Radfahrer absteigen und das Rad schieben. Das ist auch sinnvoll, da ein Autofahrer bei einer belebten Kreuzung einen mit Affenzahn daher kommenden Radfahrer gar nicht rechtzeitig sehen kann.


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Was ist der Unterschied an einer 30-Zone und einem Tempo-30-Schild?

- Schild ist aus Kunststoff. So werden ganze Wohngebiete verkehrsberuhigt, ohne dass man an jeder Straße ein 30er-Schild -


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Wann verjährt ein unfall mit fahrerflucht und bleibenden schäden beim opfer?

unter bestimmten umstaenden NIE! ich kenne die genauen fakten nicht, die dich zu dieser frage kommen liessen! nie