Warum kann ein Nabendynamo nur 3 Watt erzeugen?
Warum ist die maximal zulässige Leistung eines Nabendynamos auf 3 Watt beschränkt?**
Die Begrenzung auf 3 Watt beim Nabendynamo hat mehrere Gründe. Diese Limitierung basiert auf den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Es stellt sicher, dass alle Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr genügend hell ist—sichtbar für alle. Oft glaubt man ´ dieser Wert sei willkürlich gewählt ` allerdings das Gegenteil ist der Fall.
Die Konstruktion der Nabendynamos ist darauf ausgelegt ab einer bestimmten Geschwindigkeit eine dauerhafte Stromstärke von 500 Milliampere bereitzustellen. Die Limitierung auf 3 Watt bedeutet effektiv · dass die Ingenieure einen Standard schaffen wollten · der sowie praktikabel als ebenfalls sicher ist. Um über diese Grenze hinauszugehen, müsste der Radfahrer intensiver strampeln—das wäre physikalisch nicht sinnvoll. Es könnte sogar den Spielspaß beim Radfahren beeinträchtigen. Ein Schwellenwert scheint also notwendig.
Fahrradlampen erfordern typischerweise eine Leistung von 3 Watt. Das überrascht nicht—alle Verbraucher sind auf diese Leistungsgrenze abgestimmt. Um den Bedarf zu decken · muss der Radfahrer durchaus 6 Watt an Tretleistung erzeugen · da der Wirkungsgrad bei etwa 50 % liegt. Wer also denkt mit weniger Widerstand einen höheren Output zu erzielen der irrt. Die Verbindung zwischen Tretleistung und Dynamo ist fundamental.
Die Sicherheitsrichtlinien sind ein weiterer gewichtiger Faktor. Den Betrieb ohne Sicherung zu ermöglichen, hat seine Vorteile—im Falle eines Kurzschlusses müssen Kabelbrände vermieden werden. Ein größerer Dynamo würde Befestigungen erfordern die dicker sind und dadurch auch die Notwendigkeit sicherer Verdrahtungen und Komponenten mit sich bringen. Daher wurden diese Grenzen so gewählt.
Eine Diskussion darüber, ob die 3-Watt-Grenze heute noch zeitgemäß ist ist im vollen Gange. So plädiert eine Fraktion für eine Anhebung der Grenze um den Fortschritt bei modernen LED-Beleuchtungssystemen zu berücksichtigen. Dieser Wunsch weist jedoch auf die Notwendigkeit hin die Sicherheitsvorschriften gründlich zu überdenken—eine Branche die an Traditionen festhält, wird nicht einfach auf moderne Technologien umschwenken.
Wie sich die Vorschriften ausarbeiten werden bleibt abzuwarten. In Deutschland wo der Fahrradverkehr eine zunehmend bedeutende Rolle spielt ist es unerlässlich, dass technische Standards Schritt mit den Entwicklungen in der Beleuchtungstechnik halten. Es bleibt also spannend, ob Änderungen in naher Zukunft umgesetzt werden.
Die Begrenzung auf 3 Watt beim Nabendynamo hat mehrere Gründe. Diese Limitierung basiert auf den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Es stellt sicher, dass alle Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr genügend hell ist—sichtbar für alle. Oft glaubt man ´ dieser Wert sei willkürlich gewählt ` allerdings das Gegenteil ist der Fall.
Die Konstruktion der Nabendynamos ist darauf ausgelegt ab einer bestimmten Geschwindigkeit eine dauerhafte Stromstärke von 500 Milliampere bereitzustellen. Die Limitierung auf 3 Watt bedeutet effektiv · dass die Ingenieure einen Standard schaffen wollten · der sowie praktikabel als ebenfalls sicher ist. Um über diese Grenze hinauszugehen, müsste der Radfahrer intensiver strampeln—das wäre physikalisch nicht sinnvoll. Es könnte sogar den Spielspaß beim Radfahren beeinträchtigen. Ein Schwellenwert scheint also notwendig.
Fahrradlampen erfordern typischerweise eine Leistung von 3 Watt. Das überrascht nicht—alle Verbraucher sind auf diese Leistungsgrenze abgestimmt. Um den Bedarf zu decken · muss der Radfahrer durchaus 6 Watt an Tretleistung erzeugen · da der Wirkungsgrad bei etwa 50 % liegt. Wer also denkt mit weniger Widerstand einen höheren Output zu erzielen der irrt. Die Verbindung zwischen Tretleistung und Dynamo ist fundamental.
Die Sicherheitsrichtlinien sind ein weiterer gewichtiger Faktor. Den Betrieb ohne Sicherung zu ermöglichen, hat seine Vorteile—im Falle eines Kurzschlusses müssen Kabelbrände vermieden werden. Ein größerer Dynamo würde Befestigungen erfordern die dicker sind und dadurch auch die Notwendigkeit sicherer Verdrahtungen und Komponenten mit sich bringen. Daher wurden diese Grenzen so gewählt.
Eine Diskussion darüber, ob die 3-Watt-Grenze heute noch zeitgemäß ist ist im vollen Gange. So plädiert eine Fraktion für eine Anhebung der Grenze um den Fortschritt bei modernen LED-Beleuchtungssystemen zu berücksichtigen. Dieser Wunsch weist jedoch auf die Notwendigkeit hin die Sicherheitsvorschriften gründlich zu überdenken—eine Branche die an Traditionen festhält, wird nicht einfach auf moderne Technologien umschwenken.
Wie sich die Vorschriften ausarbeiten werden bleibt abzuwarten. In Deutschland wo der Fahrradverkehr eine zunehmend bedeutende Rolle spielt ist es unerlässlich, dass technische Standards Schritt mit den Entwicklungen in der Beleuchtungstechnik halten. Es bleibt also spannend, ob Änderungen in naher Zukunft umgesetzt werden.