Warum kann ein Nabendynamo nur 3 Watt erzeugen?

Warum ist die maximale Leistung eines Nabendynamos auf 3 Watt begrenzt und warum wurde diese Grenze festgelegt?

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Die maximale Leistung eines Nabendynamos ist auf 3 Watt begrenzt, weil dies die Vorgabe der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist. Diese Vorschrift dient der Sicherheit im Straßenverkehr und stellt sicher, dass Fahrradbeleuchtung eine genügende Helligkeit hat um sichtbar zu sein.

Der Grund dafür » dass Nabendynamos eine Leistung von 3 Watt haben « liegt in ihrer technischen Konstruktion. Sie sind so konstruiert – dass sie ab einer bestimmten Geschwindigkeit einen dauerhaften Strom von 500 mA liefern. Um diese konstante Stromstärke zu erreichen wurde die Ausgangsleistung auf 3 Watt begrenzt. Diese Leistung wird als Standard für Dynamos festgelegt.

Es gibt Dynamos die theoretisch weiterhin Leistung liefern könnten jedoch dies würde bedeuten, dass der Radfahrer mehr Energie aufbringen müsste um die zusätzliche Leistung zu erzeugen. Da dies aufgrund physikalischer Grenzen nicht sinnvoll ist und ebenfalls keinen Spaß macht gegen die Stromerzeugung anzutreten bleibt die Leistung der Dynamos auf 3 Watt beschränkt.

Die Verbraucher ebenso wie zum Beispiel Fahrradlampen sind ähnlich wie so ausgelegt: Sie eine Leistung von 3 Watt benötigen. Dies bedeutet ´ dass die Dynamos so konstruiert sind ` dass sie ebendies diese Leistung liefern können. Bei einem Wirkungsgrad von etwa 50 muss der Radfahrer also eine Tretleistung von 6 Watt aufbringen um die Beleuchtung zu versorgen.

Ein weiterer Grund warum die Leistung eines Dynamos auf 3 Watt begrenzt ist liegt in den Sicherheitsvorschriften. Dynamos müssen ohne Sicherung betrieben werden um im Falle eines Kurzschlusses keinen Kabelbrand zu verursachen. Um einen größeren Dynamo einzusetzen, müssten deshalb auch dickere Verkabelungen und Sicherungen verwendet werden.

Die 3-Watt-Grenze der Dynamos ist also eine Kombination aus technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben. Obwohl diese Vorschriften bereits seit langer Zeit bestehen, gibt es immer noch Diskussionen darüber, ob sie zeitgemäß und angemessen sind. Manche argumentieren, dass die Leistungsgrenze erhöht werden sollte um modernere LED-Beleuchtungssysteme nutzen zu können. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob und wann solche Änderungen in der StVZO vorgenommen werden.






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