Ist erlaubt vermummt öffentliche schule gehen man kein schüler

trifft da Hausfriedensbruch oder Vermummungsverbot zu? eine Schule ist ja eine Art Versammlung oder?

11 Antworten zur Frage

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Ist es erlaubt vermummt in eine öffentliche Schule zu gehen wenn man dort kein Schüler ist?

Grundsätzlich giltst Du nach der Entlassung als "schulfremde Person". Im Rahmen der Aufsichtspflicht hat jede Lehrperson das Recht, Dich vom Schulgelände zu verweisen.
Dich wird auch schon jemand anweisen das Schulgelände zu verlassen wenn du da so rumläufst. Oft steht an Schultoren auch ein Schild das das betreten Schulfremden Personen untersagt.
Und überhaupt: Was willst du vermummt in einer Schule wo du kein Schüler bist?
das Vermummungsverbot herrscht 24Std. am Tag, egal wo in der Öffentlichkeit.
das war mal so.ich bin nicht ganz sicher. 1985 oder so, wurde dieses Gesetz erlassen.ich denke aber, das generell jetzt so ist.zumindest nach meinem Wissensstand.
Jetzt zur Karnevalszeit trifft das bestimmt nicht zu
Du würdest einen Polizeieinsatz auslösen, und den würdest du bezahlen müssen!
Du machst das vermutlich nur einmal, dann hättest du begriffen, dass Dummheit sehr teuer werden kann.
evt ist aus religiösen gründen vermummt. mal daran gedacht?
Das nennt man nicht vermummt, sondern verschleiert. Aber danach war doch gar nicht gefragt. Gefragt war nach einem Nicht-Schüler - das ist keine Frau!
Ich beherrsche die deutsche Sprache ganz gut und brauche solche Belehrungen eigentlich nicht
Ja, verschleiert ist schon so eine Art Vermummung, sehe jedenfalls ICH so
Das Vermungungsverbot gilt nur bei Demonstration. Diese stellt "eine Versammlung" dar.
WARUM du der Schule verwiesen würdest tut nichts zu Sache, Tatsache ist du WÜRDEST rausfliegen! Ich finde dein Frage auch nicht witzig! In Zeiten von Amokläufen und in Zeiten, in denen jeder Schüler etwas über die digitalen Medien von diesen Amokläufen gehört hat würdest du eine riesige Panik in der Schule auslösen, vielleicht nicht bei den älteren, aber mit Sicherheit bei den Kleinen! Nicht witzig! Sehr unreif! Und mit Sicherheit teuer
Schulgelände ist nur von berechtigten Personen zu betreten, egal ob vermummt oder nicht.
eine Schule ist KEINE Versammlung. Auch nicht eine ART Versammlung.
Da fällt unter Störung der öffentlichen Ordung bzw Vortäuschung einer Straftat.
Zum Glück sind wir nicht in den USA, dann wäre da kein Thema mehr für dich, weil dir ein Lehrer oder ein Security- Mensch vorsichtshalber eine Kugel in den Kopf jagt.