Erbschaft trotz privatinsolvenz

Darf man trotz privatinsolvenz erbschaft selbst behalten oder muss man es abgeben.eine bekannte vopn mir hat geerbt und hat schon vorher privatinsolvenz angemeldet.finde es etwas komisch dass sie das geld auf ein fremdes konto überweiden ließ.sei behauptet das darf man.meiner meinung nach ist das doch betrug.sie kann zahlen aber will wohl nicht.

9 Antworten zur Frage

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Erbschaft trotz privatinsolvenz

das ist betrug,sie muss alles,alles angeben.
Mit dem Beginn der Wohlverhaltensperiode ändert sich die Stellung des Schuldners in vermögensrechtlicher Sicht immens. Während des eigentlichen Insolvenzverfahrens wurde das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners einschließlich des neu erworbenen Vermögens zu Gunsten der Gläubiger verwertet. Während der Wohlverhaltensperiode allerdings hat der Schuldner lediglich die pfändbaren Teile seines Einkommens oder entsprechende Zahlungen sowie nach § 295 I Ziff. 2 InsO den Erwerb von Todes wegen zur Hälfte an den Treuhänder abzuführen, welcher diese Zahlungen dann wiederum an die Gläubiger verteilt. "
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 1 - Beginn und Dauer
Die Erbschaft komplett zu unterschlagen würde die Restschuldbefreiung gefährden. Deine Bekannte sollte sich unverzüglich mit Ihrem Treuhändser in Verbindung setzen.
das geld hat sie schon ausgegeben für ein gebrauchtwagen neue küche etc
sehr interessant ich hätte vermutet daß man gar nichts behalten darf. Super für die Info.
Das Restschuldbefreiungsverfahren soll eine Chance sein und die Möglichkeit bieten, aus gemachten Fehlern zu lernen. Deine Bekannte hat diese Möglichkeit anscheinend nicht genutzt. Schade.
In diesem Fall wird deine Bekannte nicht darum herum kommen, die Erbschaft bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Denn dadurch können die Schulden immerhin verringert werden. Sollte sie dieses nicht tun, ist es ein Betrug. Es kann ihr dann passieren, dass die Insolvenz aufgehoben wird und sie ihr Schulden an die Gläubiger komplett zurückzahlen muss.
Eine gute Zeit
Der pfändbare Teil des Einkommens/Vermögens ist abzuführen. Bei einer Erbschaft sind 50% des Erbschaftsvermögens an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abzuführen.
Alles andere bedeutet: Betrug und Ausschluss von der Restschuldbefreiung.
das ist schlicht und ergreifend Beschiss
da hast du recht ich werde ihr wohl das handwerk legen.einige können aus welchen gründen auch immer keine insolvenz beantragen zb.eigentum und müssen gucken wie sie klar werden.wer schulden hat soll aie auch begleichen ob mit oder ohne insolvenz aber das hier geht doch zu weit,zumal sie immer die feine dame spielt
Sie müsste es dem Insolvenzverwalter anzeigen und dann wohl die Hälfte abführen