Ablauf urheberrechts nach 70 jahren wie man verstehen
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Ablauf des Urheberrechts nach 70 Jahren - Wie kann man das verstehen?
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt das Urheberrecht an einem Bild/Foto in Deutschland. "
Korrekt.
"Heißt das alle Bilder richtig alter Künstler darf ich kostenlos abdrucken?"
Ja.
"Auch wenn Dürrer Erben hätte?"
Ja.
"Hat das ausstellende Museum das Recht Geld zu verlangen?"
Das Museum kann machen was es will, aber wenn es die ORIGINALE Zeigt, sehe ich kein Problem damit, Geld zu verlangen. Würde ein Museum nur Nachdrucke zeigen, wäre es vielleicht etwas anderes.
"Rausscannen aus einem kommerziell verkauften Buch ist nehme ich an nicht ok?"
Korrekt, denn z.B. an ein Foto von einem Gemälde knüpfen sich 2 Urheberrechte: Eines des Malers und eines des Fotografen. Es müsste also sowohl der Maler als auch der Fotograf 70 Jahre tot sein.
"Heißt das auch das ich mir eine Zeitung/ein Buch nehmen kann dessen Ersteller sicherlich schon über 70 Jahre tot sind und dann einfach alles rausscannen und verwenden kann was ich will?"
Ja.
"Gilt das auch für Texte/Filme?"
Ja.
"Wäre die "Raubkopie" eines Filmes von einem sehr alten Film dann legal?"
Ja.
ACHTUNG Bei Rechtsthemen: Obiges stellt keine Rechtsauskunft da sondern nur die Meinung eines LycosIQ Teilnehmers. Für eine rechtssichere Auskunft ist unbedingt ein Rechtsanwalt zu befragen.
flott und ausführlich
Hat mir sehr geholfen.
ich habe auch eine ähnliche Frage:
Michelangelo Bild - Schöpfungsbilder in der Sixtinischen Kapelle Rom
Es soll auf ein Cover und z.B. soll ein Großteil des Bildes wegretuschiert werden.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
Die Lizenzabteilung einer Bildagentur sagt "Kein Problem, der is ja schon 70 Jahre tot"
Aber man darf doch trotzdem nicht alles mit Bilder anstellen?
Wenn man im schlimmsten Fall jetzt doch zum Beispiel die Bildaussage verändert? Es muss doch trotzdem einen geben, der Rechte an dem Bild hat (Fotograf zum Beispiel, Erbengemeinschaft.
Noch schlimmerer Fall:
ein Geschichtsmagazin, verändert ganze Bilder, retuschiert Protagonisten raus und rein und retuschiert sie an anderer Stell wieder ins Bild oder stellt Teile vom Bild frei.
Ich denke nicht, dass das ok ist oder?
Kurz und knapp, du darfst das Dürerbild nur dann verwenden, wenn du es entweder selbst nachmals oder abfotografierst.
Aber nicht, wenn du Bilder von Dritten , also Büchern, Zeitschriften, etc nimmst, denn da liegt das urheberrecht der Abbildung ja wiederum bei anderen.
Dank dir!
Natürlich könnte ein böser Mensch einfach ein Bild aus dem Fachbuch einscannen ein bisschen an Helligkeit/Farben rumspielen und dann behaupten er hätte es selbst abfotografiert.
Wäre natürlich nicht legal.