32 bgb ehrenmitglieder entgegen gewählt wurden keiner kannte odnungsgemäß

der §32 BGB sagt aus, dass in einer Einladung zur Mitgliederversammlung die Anträge in schriftlicher Form aufgeführt sind. Vor langen Jahren wurde auf einer MGV ein Mitglied mündlich zum Ehrenvorsitzenden vorgeschlagen und auch gewählt. Damals wusste niemand in der MGV was über den § 32. In der letzten MGV wurde ein langjähriges Vorstandsmitglied in gleicher Weise auf Ehrung zum Ehrenmitglied vorgeschlagen und gewählt. Ein paat Tage später kam dann der Einwand, dass der Antragauf Ehrung nicht schriftlich aufgeführt war und somit nichtig ist. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

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32 BGB sind Ehrenmitglieder die entgegen diesem §32 gewählt wurden weil keiner den § 32 kannte odnungsgemäß gewählt.

BGB - Einzelnorm
Von schriftlicher Form steht da nichts.
Wie Heirote schon schrieb, und so gibt es auch der Gesetzestext her, ist es nicht vorgeschrieben, dass Anträge, über die die Versammlung abstimmen soll, schriftlich vorliegen müssen. Es genügt völlig, wenn das Abstimmungsergebnis im Versammlungsprotokoll steht. Es steht lediglich im §32 Abs.2 BGB, dass auch ohne eine Versammlung Beschlüsse durch eine schriftliche Abstimmung gefasst werden können.