Zahnarzt röntgenbild rausrücken
ja, jeder Arzt, es sei denn es ist noch von nöten für Medizinische entschlüsse, aber das kommt dir dann nur zugute.
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Muss der Zahnarzt mein Röntgenbild rausrücken?
Eigentlich gehören die Bilder dem Zahnarzt, er muss sie Dir auch nicht herausgeben wenn Du zu einem anderen Zahnarzt wechselst, der kann aber die Diagnose und die Krankenakte anfordern, ob er aber die Bilder auch bekommt ist mehr als fraglich. Aber wenn Du ihn darauf ansprichst, gibt er sie Dir vll.
Ein Arzt muss Kranken die Röntgenbilder mitgeben, wenn der Kranke das verlangt, so die Richter. Sie haben beispielsweise dann Anspruch auf ihre Röntgenunterlagen, wenn sie diese für den Besuch bei einem Chiropraktiker oder bei einem anderen Arzt brauchen. Wenn auf diese Weise weitere Röntgenuntersuchungen vermieden werden können, müsse die betreffende Arztpraxis die Röntgenbilder herausgeben, entschied jetzt das Landgericht Flensburg. Es bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg. Der Patient hat nach Einschätzung der Richter Anspruch darauf, auch außerhalb eines Rechtsstreits Einsicht in die Krankenunterlagen zu nehmen, wenn diese objektive Befunde sowie Behandlungsmaßnahmen betreffen. dpa
http://www.vdk.de/kv-nordthueringen/ID19811
Ärztliche Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder sind vom Arzt mind. 10 Jahre lang aufzubewahren! Zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten gegen seinen Arzt verjähren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch aber erst nach 30 Jahren!
Um mehrmaliges Röntgen eines Gebietes zu vermeiden, können sie aber gegen eine sog. "Dokumentenabgabequittung" dem Patienten bzw. weiteren Behandeler überlassen werden