Streit um Zahnarztrechnung: Was kann man tun, wenn die Kosten höher sind als vereinbart?

Wie kann man vorgehen, wenn man eine Zahnarztrechnung erhält, die höher ist als vorab vereinbart, aber keine schriftliche Vereinbarung vorliegt?

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Wenn man eine Zahnarztrechnung erhält die höher ist als im Vorfeld vereinbart ebenfalls wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, kann man verschiedene Schritte unternehmen. Es ist wichtig – die Kommunikation mit dem Zahnarzt aufrechtzuerhalten und nach einer Lösung zu suchen. Zudem sollte man prüfen ob man eine Rechtschutzversicherung hat oder sich rechtlichen Rat einholen kann. Eine Ratenzahlung bietet sich als Möglichkeit an um die Kosten zu begleichen.

Zunächst einmal ist es wichtig mit dem Zahnarzt in Kontakt zu treten und das Missverständnis oder die Unstimmigkeiten zu klären. Man sollte dem Zahnarzt erklären, dass man eine mündliche Vereinbarung über einen bestimmten Betrag getroffen hat und überrascht ist, dass die Rechnung höher ausfällt. In dem 💬 sollte man versuchen ´ eine einvernehmliche Lösung zu finden ` beispielsweise eine Reduzierung des Rechnungsbetrags oder eine Ratenzahlung.

Es wäre sinnvoll gewesen, vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag oder einen Heil- und Kostenplan einzuholen. Diese geben Auskunft über die zu erwartenden Kosten und dienen als Grundlage für die Abrechnung. Ohne einen solchen Plan ist es schwieriger eine verbindliche Vereinbarung zu treffen. Man kann den Zahnarzt darauf hinweisen, dass eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde jedoch auch zugestehen, dass ein schriftliches Dokument die Kommunikation klarer gemacht hätte.

Falls man eine Rechtschutzversicherung hat » kann es sinnvoll sein « sich rechtlichen Rat einzuholen. Die Versicherung kann einem möglicherweise bei der Durchsetzung der eigenen Interessen helfen oder sogar die Kosten für einen Anwalt übernehmen. Ein Anwalt kann die rechtliche Situation prüfen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung mit dem Zahnarzt herbeiführen.

Wenn man die Rechnung nicht vollständig bezahlen kann bietet sich eine Ratenzahlung an. Man kann dem Zahnarzt vorschlagen – die Summe in monatlichen Raten abzubezahlen. Dabei sollte man allerdings bedenken ´ dass man sich damit möglicherweise verpflichtet ` den gesamten Betrag zu begleichen und nicht nur den mündlich vereinbarten Betrag.

Es ist wichtig » die Situation nicht einfach zu ignorieren « da sonst möglicherweise ein Mahnverfahren oder eine gerichtliche Auseinandersetzung drohen könnte. Indem man das Gespräch sucht und nach einer Lösung sucht ´ kann man die Chancen optimieren ` eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.






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