Was ist heutzutage alles legal 50 jahren bestraft welche strafe stand

Tatzen und Teppichklopfer So war es selbstverständlich, Kinder auch körperlich zu bestrafen. Schläge waren üblich, zu Hause und in der Schule. Keiner störte sich so recht daran. Ob mit der Hand, dem Gürtel oder dem Rohrstock, vielfältig waren die Bestrafungsmaßnahmen allemal. Stock oder Teppichklopfer waren schnell mal zur Hand. In der Schule waren dann die so genannten "Tatzen" äußerst beliebt. Dabei schlug der Lehrer mit einem Lineal oder mit dem Rohrstock auf die Handflächen der Schüler. Nicht immer mussten es Schläge sein, mit denen die Kinder gestraft wurden. Natürlich strafte nicht jeder Lehrer und nicht jeder Lehrerin. Aber es kam eben vor und viele Eltern sahen dies als normal an.

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Was ist heutzutage alles legal, das vor 50 Jahren noch bestraft wurde.und welche Strafe stand damals darauf?

Dies ist zwar eine Karikatur aus einer Geschichte von Max und Moritz und stammt noch aus dem 19. Jahrhundert. Doch auch in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts waren Schläge gar nicht selten. 1Viele Eltern hatten gar keine Zeit für ihre Kinder und nicht selten mussten die Schulen sich um die Kinder kümmern.
Kindererziehung wurde in den 50er und frühen 60er Jahren nicht dem Zufall überlassen. Es gab viele Gebote und Regeln, an die sich Kinder zu halten hatten. Taten sie das nicht, konnten schlimme Strafen folgen.
Auch das In-der-Ecke-Stehen war eine grausame Strafe. Die Strafecke gab es nicht nur in der Schule, sondern auch schon im Kindergarten. Stubenarrest, Taschengeldentzug oder gar Kellerarrest waren ebenso Methoden, Kindern Fehlverhalten auszutreiben. So dachten jedenfalls viele. Und die meisten Erwachsenen waren der Meinung, es würde den Kindern schon nicht schaden. Das bekam man jedenfalls oft zu hören. Man gab an, ja nur das Beste für die Kinder zu wollen. Wie aber können Schläge das Beste für ein Kind sein?
Doch nach dem Krieg fehlte es oft genug auch an gut ausgebildeten Lehrern. Oftmals wurden ehemalige Soldaten als Lehrkräfte eingestellt und die verwechselten die Schule nicht selten mit einem Kasernenhof und ihre Schüler mit Soldaten. Und so wurden diese dann auch behandelt.
Doch viele Eltern waren einfach selbst hilflos. Es blieb ihnen gar nicht so viel Zeit für ihre Kinder, die nach der Schule häufig sich selbst überlassen blieben.
Erziehung mit harten Strafen | Kindheit und Jugend | Alltag | BRD | Zeitklicks
Es gibt weltweit viele unterschiedliche Gesetze, welche die Beziehungen zwischen Menschen des gleichen Geschlechts zu regeln versuchen. Viele dieser Gesetze formulieren Verbote, wobei häufig nur das gleichgeschlechtliche Sexualverhalten unter Männern behandelt wird. Eine weitere häufige Ausprägung von Gesetzen zum Thema Homosexualität behandelt Alltagsaspekte, zum Beispiel den Güterstand, von gleichgeschlechtlichen Paaren. Dabei werden zum Beispiel eingetragene Partnerschaften geregelt oder Diskriminierungsverbote erlassen. Die Ausprägung der verschiedenen Gesetzgebungen variiert sehr stark. Während in manchen Ländern auch die zivilrechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare offensteht, sind in anderen Ländern sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Androhung der Todesstrafe verboten.
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Gesetze zur Homosexualität – Wikipedia
Union und SPD haben sich geeinigt, Freier zu bestrafen, wenn sie wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Das Bundesjustizministerium erarbeite derzeit einen entsprechenden Straftatbestand und lege ein Strafmaß fest, berichtet der Kölner Stadtanzeiger.
Strafen für Freier waren in der großen Koalition umstritten. Für die Union waren sie eine Kernforderung bei der Reform des Prostitutionsgesetzes. Die SPD hatte Strafen als kontraproduktiv abgelehnt. Auch Justizminister Heiko Maas war lange Zeit skeptisch.
Die SPD hatte argumentiert, dass Experten von Polizei, Justiz und Frauenberatungsstellen eine Bestrafung von Freiern ablehnen, da diese wichtige Partner bei der Bekämpfung von Zwangsprostitution sein könnten. Nach Angaben von Unionsfraktionsvize Thomas Strobl soll der Freier nun straflos bleiben, wenn er der Polizei die Zwangslage der Prostituierten anzeigt.
"Mit der Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten werden wir den Menschenhandel zumindest teilweise austrocknen können", sagte Stobl. "Unsere Rechtsordnung muss klar und deutlich machen: Ein solches Verhalten geht gar nicht."
Zu den umstrittenen Passagen der Reform gehörte auch eine Registrierung von Prostituierten und Neuregelungen zu den Sex-Arbeitsstätten.
Zwangsprostitution: Koalition einigt sich auf Strafen für Freier | ZEIT ONLINE
Haschisch in geringen Mengen ist heute auch erlaubt.
Homosexualität
Sodomie
unverheiratete Paare gemeinsam übernachten lassen
Geld verbrennen: Geld war Eigentum der Bundesbank und fremdes Eigentum darf nicht zerstört werden. Seit der Euroeinführung ist Geld Eigentum dessen, der's hat und mit seinem Eigentum kann jeder mehr oder weniger machen, was er will.
Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB: Gefängnis oder Zuchthaus
Homosexuelle Handlungen von Männern untereinander: Gefängnis
Da gibt es vieles, Homosexualität, Intimitäten in der Öffentlichkeit und Sachen wie Freikörperkultur in nicht nur abgegrenzten Bereichen, wobei sich da nicht alles geändert hat und einiges nur das Sittengesetz betrifft.
Abtreibung wurde ganz anders gesehen, den alten § 218 gab es aber in anderer Form. Prügel für ungehorsame Kinder hat melina schon genannt. Kinder durften nicht einfach de Vornamen der Eltern benutzen, aber das war nicht im gesetzlichen Sinne strafbar, Kinder sowieso nicht. Will damit nur sagen, mehr als die Strafbarkeit haben sich Bräuche und Sitten, Verhaltensweisen und Umgangsregeln geändert. Das "Du" konnte man viel weniger schnell zu jemand sagen, als heute. Menschen waren prüde, miefig und piefig und spießig war vieles, aber strafbar waren auch Dinge, über die man heute ganz andere Auffassungen hat.
Die meiste Straftaten haben sich eher im 100 bis 150 jährigen Zyklus total revolutioniert, denn früher gab es noch das Züchtigungsrecht des Hausherrn und Familienoberhauptes über seine Frau und die Hausangesteltten, die Kinder sowieso. Firmeninhaber durften Lehrbuben durchpritschen und einsperren und vieles mehr.
Aber auf die Distanz von nur 50 Jahren sind die Veränderungen weniger stark und prägnant. Und gesetzliche oder strafrechtliche Änderungen sind es immer viel weniger, als die veränderuntg durch die Zeitgeschmäcker und durch neue Auffassungen der Zivilgesellschaft. Heute redet man über das Klonen, da wäre vor 50 Jahren allein schon die Kirche dahergekommen und hätte gemeutert. Nacch den vielen Missbrauchsskandalen kann sich kein irchenvertreter mehr als Moralapostel aufspielen, wie das vor 50 Jahren noch geschah. Man muss viel lesen, Zeitgeschichte, um das alles zu sehen.
Während ich geschrieben habe, haben zwei Antworter vor mir zwei Punkte genannt, die ich erwähnt habe, Homosexualität und Abtreibung. Das ist zentral, ich sah das erst nach Fertigstellung meiner Ausführungen hier.
Ich habe niemanden etwas abgeschrieben sondern hatte die Gedanken zuerst.
Denke oft und in dem Moment, wo ich daran denke, greift es einer auf und schreibt weniger ausführlich und schneller als ich. Kann das nie ändern.
Vor ziemlich genau 20 Jahren und sechs Monaten, am 11. Juni 1994, wurde der §175 StGB, der so genannte „Schwulen-Paragraf“, gestrichen. Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen gehen den Staat seither nichts mehr an.
Durch einen Zusatzparagraphen 175a waren Strafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus möglich.