Warum artikel 48 weimarer verfassung untergang republik
6 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Warum war Artikel 48 der Weimarer Verfassung der "Untergang" für die Weimarer Republik?
Schwammig formuliert. ("erheblich gestört""oder _gefährdet_""_vorrübergehend_ die Grundrechte")
Der Artikel heißt auf gut deutsch: Wenn der Reichspräsident will, kann er die Grundrechte außer Kraft setzen. _Wann immer er will_, denn ein Vorwand für die "Gefährdung" der Sicherheit lässt sich immer finden.
Du hast es doch geschrieben, wenn der Reichspräsident der Meinung ist, dass der Staat in Gefahr ist, kann er quasi machen was er will und das hat Hitler letztendlich auch gemacht. hat alle Institutionen abgeschafft und durch seine ersetzt, er hat durch Notverordnunge sich alles so hingebogen wie er es haben wollte und das ermöglichte ihm unter anderem dieser Artikel 48.
Hitler war Reichskanzler, nicht Reichspräsident, das war Hindenburg.
Nach dem Ermächtigungsgesetz konnte Hitler ohne die Zustimmung des Reichspräsidenten Gesetze erlassen und Regieren, wie er wollte.
Naja, die Naivität wurde uns zum Verhängnis, obwohl es eindeutig war, was Hitler vorhatte. schwer zu verstehen.
So wie du das formulierst, kann man aber den Eindruck gewinnen, Hitler wäre Reichspräsident gewesen. Hitler hat wohl von Art.48 profitieren können, allerdings war er als Reichskanzler davon abhängig, dass der Reichspräsident entsprechende Notverordnungen erließ.
Zudem hat er relativ wenige Institutionen wirklich abgeschafft, wohl aber seiner eigentlichen Bedeutung und ihrem Sinn beraubt.
Zur eigentlichen Machtsicherung brauchte er dann seit dem Ermächtigungsgesetz keine Notverordnungen des RP mehr.
Das stimmt allerdings. muss ich berichtigen.