Nach probezeit 50 schwerbehinderung unkündbar

Nein, auch mit Schwerbehinderung ist man nicht unkündbar. Wenn man z.B. goldene Löffel klaut, darf man auch mit Behinderung den Hut nehmen. Auch wenn der Arbeitsplatz weg fällt und auch mit großem Aufwand kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, kann die Kündigung rechtens sein. Bei einer Schwerbehinderung muss aber immer das Versorgungsamt das OK dazu geben.

2 Antworten zur Frage

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Bin ich nach meiner Probezeit mit 50 % Schwerbehinderung unkündbar?

Das müsste im arbeitsvertag drinnen stehen.
Sonst bei der Arbeiterkammer nachfragen.
Aber leg es nicht an warte bis die probezeit vorbei ist wenst was vorhast
Kann ich mir nicht vorstellen, sonst wuerde man ja noch schwerer Arbeit finden als Behinderter.