Hausratversicherung schadensausgleich wasserrohrbruch ablehnen
Bekannte haben ein Zweifamilienhaus, das bis dahin in einer Wohnung bewohnt war, gekauft. Nach Übernahme haben Sie innen Verschiedenes renoviert. Der Einzug sollte nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Doch dazu kam es nicht mehr. Im Obergeschoss gab es aufgrund einer Korrosion einen Wasserrohrbruch, über 20 m³ liefen durchs Haus. Schaden: ca. 40.000,00 €. Die Versicherung will nur 30 % hiervon ersetzen, weil das Haus nicht ständig bewohnt war. Kann man hier juristisch etwas gegensteuern?
1 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Kann die Hausratversicherung einen Schadensausgleich bei Wasserrohrbruch ablehnen?
Ja,natürlich. Versicherungen weigern sich gerne bei großen Summen, ab zum Anwalt.
Sehr pauschal alles gehalten. Ich vermute zunächst einmal, du meinst die Gebäudeversicherung und nicht die Hausratversicherung.
Laut Bedingungswerk gibt es Obliegenheiten , darunter auch, dass der Leerstand eines Gebäudes unverzüglich angezeigt werden muss.
Wichtiger noch: bei nicht bewohnten Gebäuden sind Wasserleitungen zu sperren, zu entleeren und entleert zu halten. Wenn keine Entleerung vorgenommen wurde sollte zumindest eine genügend häufige Kontrolle gefordert werden, und das kann heißen, täglich!
Es kann somit eventuell eine grobe Fahrlässigkeit oder eine Obliegenheitsverletzung vorliegen.Dann ist der Versicherer berechtigt, die Leistung zu kürzen, und zwar auch mit solchen Quoten wie du beschrieben hast.
Es kommt aber ganz auf die genauen Zeitabstände, die subjektiven Umstände und vieles mehr an, da müsste ich noch viel mehr infos haben.
Bei der Schadenhöhe lohnt sich eine rechtliche Prüfung oder auch eine Klage, also würde ich sicher zur Not auch zum Anwalt gehen.
Nun kommts aber darauf an, was denn die Kunden bei der Besichtigung angaben und unterschrieben. Gab es ein Verhandlungsprotokoll?