Bestattungspflicht bei verstorbenem Bruder und Ehefrau: Wer muss die Beerdigung organisieren?
Wenn die Ehefrau meines bereits verstorbenen Bruders stirbt, wer ist dann verpflichtet, die Beerdigung zu organisieren?
Die Schwägerin oder ihre Kinder sind normalerweise nicht direkt zur Organisation der Beerdigung verpflichtet, da sie nicht zu den nächsten Angehörigen gehören. Die Bestattungspflicht liegt in der Regel bei den nächsten Angehörigen des Verstorbenen ´ ebenso wie beispielsweise den Eltern ` Kindern oder Geschwistern. Wenn es jedoch keine Erben gibt oder alle das Erbe ausgeschlagen haben, können die nächsten Angehörigen ebenfalls zur Kostenübernahme verpflichtet sein.
In diesem konkreten Fall in dem der Bruder bereits verstorben ist und die Ehefrau nun auch verstorben ist ist die Schwägerin nicht zur Bestattung verpflichtet. Die Kostenübernahme müsste ´ falls erforderlich ` von den Geschwistern der Schwägerin getragen werden. Es könnte jedoch sein: Dass die Schwägerin als Betreuerin der verstorbenen Frau eingetragen war. In diesem Fall könnte sie auch wenn sie keine direkte Angehörige ist, zur Organisation der Beerdigung verpflichtet sein. Die Kosten müssten dann jedoch von den Geschwistern übernommen werden.
Sollte die Schwägerin die Verantwortung für die Bestattung ablehnen » kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden « um die Bestattung in die Wege zu leiten. In diesem Fall würde die Beerdigung wahrscheinlich anonym erfolgen und die Kosten würden auf die Geschwister der verstorbenen Frau übertragen werden, vorausgesetzt diese ermittelt werden können.
Es ist wichtig die Bestattungspflicht von der Kostenübernahmepflicht zu unterscheiden. Die Bestattungspflicht umfasst die Verpflichtung die Beerdigung zu organisieren, während die Kostenübernahmepflicht die Verpflichtung beinhaltet die Kosten zu tragen oder identisch zu erstatten. Normalerweise sind die Erben für die Kosten der Bestattung verantwortlich. Im Falle · dass der Bruder und seine Ehefrau keine Kinder hatten und auch die Eltern bereits verstorben sind · würden in der Regel die Geschwister erben. In diesem Fall wären sie auch für die Kosten der Beerdigung zuständig. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Schwägerin als verheiratete Partnerin die Beerdigung organisieren muss es sei denn sie ist als Erbin vorgesehen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Dass die Schwägerin oder ihre Kinder normalerweise nicht zur Organisation der Beerdigung verpflichtet sind. Die Kostenübernahme und Organisation der Beerdigung liegen in der Regel bei den nächsten Angehörigen. Sollte keine direkte Verwandtschaft oder keine ermittelbaren Erben vorhanden sein, können die Kostenübernahme und Organisation vom Ordnungsamt übernommen werden.
In diesem konkreten Fall in dem der Bruder bereits verstorben ist und die Ehefrau nun auch verstorben ist ist die Schwägerin nicht zur Bestattung verpflichtet. Die Kostenübernahme müsste ´ falls erforderlich ` von den Geschwistern der Schwägerin getragen werden. Es könnte jedoch sein: Dass die Schwägerin als Betreuerin der verstorbenen Frau eingetragen war. In diesem Fall könnte sie auch wenn sie keine direkte Angehörige ist, zur Organisation der Beerdigung verpflichtet sein. Die Kosten müssten dann jedoch von den Geschwistern übernommen werden.
Sollte die Schwägerin die Verantwortung für die Bestattung ablehnen » kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden « um die Bestattung in die Wege zu leiten. In diesem Fall würde die Beerdigung wahrscheinlich anonym erfolgen und die Kosten würden auf die Geschwister der verstorbenen Frau übertragen werden, vorausgesetzt diese ermittelt werden können.
Es ist wichtig die Bestattungspflicht von der Kostenübernahmepflicht zu unterscheiden. Die Bestattungspflicht umfasst die Verpflichtung die Beerdigung zu organisieren, während die Kostenübernahmepflicht die Verpflichtung beinhaltet die Kosten zu tragen oder identisch zu erstatten. Normalerweise sind die Erben für die Kosten der Bestattung verantwortlich. Im Falle · dass der Bruder und seine Ehefrau keine Kinder hatten und auch die Eltern bereits verstorben sind · würden in der Regel die Geschwister erben. In diesem Fall wären sie auch für die Kosten der Beerdigung zuständig. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Schwägerin als verheiratete Partnerin die Beerdigung organisieren muss es sei denn sie ist als Erbin vorgesehen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Dass die Schwägerin oder ihre Kinder normalerweise nicht zur Organisation der Beerdigung verpflichtet sind. Die Kostenübernahme und Organisation der Beerdigung liegen in der Regel bei den nächsten Angehörigen. Sollte keine direkte Verwandtschaft oder keine ermittelbaren Erben vorhanden sein, können die Kostenübernahme und Organisation vom Ordnungsamt übernommen werden.