Bezahlt gkv fahrkosten nachbehandlungen tag op man sich ambulant operieren lässt

Ist keine Scherzfrage, denn mir kommen folgende Gedanken. Ich habe mich vorletzten Donnerstag ambulant am Daumen operieren lassen. Ich musste am Montag vorher ambulant in ein Krankenhaus in eine andere Stadt zur Vorbesprechung; am nächsten Tag zu meinem Hausarzt zur Untersuchung wegen der Vollnarkose; am Mittwoch zum Vorgespräch wegen der OP wieder in eine andere Stadt und dann, wie schon geschrieben, am Donnerstag wieder in eine andere Stadt zur OP. Dann, am Freitag, wieder ins Krankenhaus wie Montag zur Nachbesprechung und Verbandswechsel. Hat man bzw. ich nicht die Möglichkeit, wenigstens die Fahrkosten der Krankenkasse in Rechnung zu stellen, denn ein Krankenhausaufenthalt von einem oder zwei Tagen wäre doch für die Krankenkasse viel teurer geworden.

11 Antworten zur Frage

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Bezahlt die GKV die Fahrkosten zu den Vor- und Nachbehandlungen und die Fahrkosten an dem Tag der OP, wenn man sich ambulant operieren lässt?

Nein, definitiv nicht.
Nur, wenn Du aufgrund Deiner körperlichen Konstitution
oder
Deines unmittelbaren postoperativen Zustandes
nicht in der Lage bist, das Krankenhaus aufzusuchen bzw. nach Hause zu kommen,
ohne Dich oder andere zu gefährden,
dann Dir ein Krankentransportschein ausgestellt werden.
Dann kriegst Du ein Taxi oder einen Krankentransportwagen finanziert.
Selbst, wenn DU zuzahlungsbefreit sein solltest.
Trotz der z.T. immensen Kosten.
Hier
hast Du's auch noch mal, in welchem wenigen Ausnahmefällen die GKV greifen würde.
Die Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten in der Regel nur unter folgenden Bedingungen:
- wingende medizinische Gründe.
- nächste Behandlungsstätte, d.h.: Kosten bis zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte und zurück, außer es besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung an einem entfernteren Ort.
- mit ärztlicher Verordnung.
- mit ärztlicher Begründung zur Wahl des Beförderungsmittels.
Ausnahmen für ambulante Krankenfahrten
Fahrt- und Transportkosten kann die Krankenkasse in folgenden Fällen übernehmen:
- häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen
- Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet,
- die eine bestimmte Therapie erfordert,
- die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss,
- und der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist, z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Dies muss vom Arzt attestiert werden.
- Schwerbehinderte
- Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG , dem Merkzeichen Bl oder dem Merkzeichen H hat oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen kann.
Bei der Wahl des Fahrzeugs ist die folgende Rangfolge einzuhalten, d.h. 2 nicht benutzt werden kann.
1 Taxi oder Mietwagen
3) Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug
Privates Kfz nur maximal bis zur Höhe der Benutzung der unter 1. bis 3. genannten Verkehrsmittel. Erstattung mindestens 0,20 €/km bis maximal 130,- €.
Oh - hier der Link
Fahrtkosten Transportkosten - Soziales & Recht - betanet
zu obiger ANtwortergänzung.
ABER, wie eingang geschrieben, trifft dies für Deinen geschilderten Fall nicht zu
stimmt auch nicht: gehbehindert nutzt so gar nichts - da muss schon aG, Bl und H - vorhanden sein - oder Pflegestufe II oder III.
Schmerzen: total irrelevant, auch wenn du vor Schmerzen schreist - in den Fällen wird nichts gezahlt.
Und wenn: die erste und letzte Fahrt in der Reihe der Nachsorge oder OP oder innerhalb eines Jahres, muss man auch selbst zahlen. Wieso das so ist , welche Logik dahinter steht, konnte bisher keiner erklären.
Ich meinte nicht de Gehbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes,
Immas.
Son dern um eine Gehbehinderung,
wie sie die Userin z.B. hätte,
wenn sie statt am Daumen beispielsweise am großen Zeh einen ambulatn-operativen Eingriff gehabt hätte.
Oder weil sie noch verzögerte Reaktionen
aufgrund noch im Körper befindlicher Anästhetika gehabt hätte.
2.2. Ausnahmen für ambulante Krankenfahrten
Krankenfahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden, zu:
stationären Leistungen.
ambulanten vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus bzw. ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxen mit damit in Zusammenhang stehender Vor- oder Nachbehandlung nur, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird.
Achtung: Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung übernimmt die Krankenkasse nur nach vorheriger Genehmigung.
Fahrt- und Transportkosten kann die Krankenkasse in folgenden Fällen übernehmen:
Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet,
die eine bestimmte Therapie erfordert,
die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss,
und der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist, z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Dies muss vom Arzt attestiert werden.
2.2.1. Praxistipps
Bei einigen Krankenkassen leistet der Versicherte die Zuzahlung sogar nur für die erste und die letzte Fahrt.
Fahrtkosten Transportkosten - Soziales & Recht - betanet
Wichtig für dich dies:
2. ambulanten vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus bzw. ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxen mit damit in Zusammenhang stehender Vor- oder Nachbehandlung nur, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird.
Fahrtkosten Transportkosten - Soziales & Recht - betanet
Ambulant übernimmt die GKV zumeist nichts.
Wenn du allerdings zur Chemotherapie musst - dann zahlt die GKV beide Taxi-Fahrten
Unter bestimmten Umständen zahlt die GKV auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen.
Sprich mit der Kasse - die können dir hier Auskuft geben denn so manche GKV handhabt das kulanter, als andere.
Z.B. BKK - die übernehmen sehr viel mehr.
oft wird übersehen:
"Übernahme nur nach vorheriger Absprache/Genehmigung mit der Krankenkasse


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