Muss für Krankenwagen GEZ bezahlt werden? Und Feuerwehr- und Polizeiautos?

Müssen Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos den Rundfunkbeitrag bezahlen?

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Gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen Betriebsstätten von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Dies beinhaltet ebenfalls alle Fahrzeuge die zu diesen Institutionen gehören. Somit müssen Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen. Die neue Regelung seit 2013 besagt zudem: Dass das Vorhandensein von Radios in den Fahrzeugen nicht weiterhin relevant ist. Da die meisten dieser Fahrzeuge keine Radios eingebaut haben, entfällt die Zahlung des Rundfunkbeitrags komplett.

Nach § 5 Abs. 3 Nr․ 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen Betriebsstätten von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Diese Regelung beinhaltet auch alle Fahrzeuge die zu diesen Institutionen gehören. Das bedeutet, dass Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos den Rundfunkbeitrag nicht leisten müssen.

Es ist anzumerken, dass Krankenwagen und Streifenwagen oft keine Radios eingebaut haben, da diese Fahrzeuge für ihre spezifischen Aufgaben ausgestattet sind und die Verwendung von Radios nicht notwendig ist. Während der Zivildienstzeit gab es beispielsweise in keinem Krankenwagen ein Radio. Somit entfällt auch hier die Pflicht zur Bezahlung des Rundfunkbeitrags.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Regelungen bezüglich des Rundfunkbeitrags für Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos ausschließlich für Deutschland gelten. In anderen Ländern können die Regelungen unterschiedlich sein.

Insgesamt muss also für Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden, da sie unter die Ausnahmeregelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags fallen. Dies liegt daran: Dass diese Fahrzeuge Teil von Betriebsstätten sind die bereits einen reduzierten Beitrag zahlen müssen und aufgrund der fehlenden Radios in den Fahrzeugen der Beitrag entfällt.






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