Muss für Krankenwagen GEZ bezahlt werden? Und Feuerwehr- und Polizeiautos?
Müssen Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos den Rundfunkbeitrag bezahlen? Gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen Betriebsstätten von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Dies beinhaltet auch alle Fahrzeuge, die zu diesen Institutionen gehören. Somit müssen Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeiautos den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen.