Aufbauseminar schnellem fahren

Ich habe seit ca. 2 Jahren meinen Führerschein. Beim überholen eines anderen PKW der ca. 60 auf der Autobahn fuhr bin ich ein wenig stinkig geworden und habe Gas gegeben. Leider etwas zuviel und ich wurde genau beim überholen mit 38km/h zuviel geblitzt. Das war dumm von mir, aber bisher habe ich mir nix anderes großartig schlimmes geleistet und das kann jedem mal passieren denke ich. Danach die Strafe 160Euro Bußgeld und 3 Punkte in Flensburg Jetzt habe ich aber einen Brief bekommen für ein Aufbauseminar welches mich nochmal 500 Euro kosten soll! Kann ich mich dagegen wehren? Das ist doch nicht fair. es gibt die fahren besoffen und ich muss wegen einmalig zuviel fast 700 Euro bezahlen?

7 Antworten zur Frage

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Aufbauseminar wegen zu schnellem fahren?

Du kannst dich dagegen wehren - ob mit erfolg ist fraglich.
in diesem fall solltest du einen anwalt mit der akteneinsicht beauftragen; der sieht dann, ob sich etwas machen lässt. akteneinsicht erhält NUR ein anwalt - du selber nicht!
nachdem die geschwindigkeitsüberschreitung unzweifelhaft vorliegt und von dir auch anerkannt wurde , wird anschliessend die verwaltungsbehörde tätig und die hat wenig enzscheidungsspielraum und hält sich auch an die gesetzlichen vorgaben. also: wehren grundsätzlich möglich - aber vermutlich erfolglos. deine anwaltskosten kommen also noch verteuernd dazu, ohne dass du was davon hast.
Habe ich mir so auch schon gedacht. Eine andere Möglichkeit als einen Anwalt einzuschalten gibt es also nicht?
Ich finde das ehrlichgesagt eine ziemliche Schweinerei, dass ich erst eine saftige Strafe bezahlen muss und dann noch das Aufbauseminar. Dazu noch 30 Euro Gebühr für "Verwaltungskosten"
Als zweite Frage vielleicht noch: Kann ich denn wenigstens die 160 Euro zurückverlangen? Das Aufbauseminar sollte doch Strafe genug sein, oder?
das aufbauseminar ist keine strafe, sondern eine "erziehungsmassnahme" - dieses geld wird ja auch nicht von der bussgeldstelle kassiert, sondern vom veranstalter des seminars - keine chance!
bei allem solltest du auch noch bedenken: je mehr du dagegen unternimmst, umso eher rutscht du in die rolle des unverbesserlichen rasers. nachdem du ja wirklich zu schnell warst, kommst du als "reuiger sünder" wesentlich besser davon, wenn dir das später nochmal passieren sollte (es dauert lange, bis ämter etwas vergessen
Eine ernüchternde wahre Antwort ist besser als eine aufheiternde falsche Antwort
Dann werde ich mich wohl stellen müssen.
Ob das Aufbauseminar als "Erziehungsmassnahme" gesehen werde kann bezweifel ich zwar, aber das ist eine andere Sache
übrigens noch ein kleiner hinweis: nochmals 3 km schneller und dein lappen wäre weggewesen. solltest du innerhalb eines jahres nochmal mit mehr als 25 km/h zuschnell geblitzt werden , ist er auch weg.
Ich nehme mal an, das "ca. 2 Jahre" Führerscheinbesitz bei genauer Betrachttung "weniger als 2 Jahre" heißt?
In dem Fall würdest Du für die Behörde noch als Führerscheinneuling gelten, wo strengere Regeln gelten. 113 km/ bei 80 sind auch auf der Autobahn kein Pappenstil. Im Prinzip hast Du ja sogar zugegeben, dass es ein Vorsatzdelikt war.
Sicher - das ist ungewöhnlich teures Lehrgeld aber - c´est la vie
Ich habe meine Punkte alle Verloren und wurde für ein Jahr gesperrt. Jetzt muss ich auch ein Aufbauseminar von einer 5tägigen Dauer machen. Das kostet 560 Euro. Ich mache es aber lieber, als mich lang zur wehr zu setzen.
Wenn Du den Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, wird es wenig Sinn haben, sich gegen das ASF zu wehren - ich kenne jedenfalls keinen erfolgreichen Fall. Die 2 weiteren Probejahre sind Dir sicher.
Besitzt Du den Führerschein länger als 2 Jahre, bekommst Du diese Aufforderung nicht, wenn Du nur diese 3 Punkte bekommen hast. Maximal eine Empfehlung zu solch einer Teilnahme. Die Aufforderung zum ASP bekommst Du erst bei Erreichen von 14 Punkten und mehr, wenn also jegliche Möglichkeit zum Punkteabbau entfällt.