Altersbeschränkungen für ungedrosselten Rollerführerschein und -betrieb

Ab welchem Alter darf ich einen ungedrosselten Rollerführerschein machen und den Roller entsprechend fahren?

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Laut den deutschen Straßenverkehrsregeln ist es ab 15 Jahren möglich, einen Roller mit einer Mofa-Prüfbescheinigung zu fahren der auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und einen Hubraum von 50 cm³ hat. Die theoretische Ausbildung kann bereits ab 14⸴5 Jahren begonnen werden. Für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von 50 cm³ oder für Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, einer Leistung von bis zu 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ist der Führerschein ab 16 Jahren möglich. Für diese Fahrzeuge gilt jedoch eine Drosselpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Ein ungedrosselter 50 cm³ Roller darf in der Regel nicht gefahren werden, es sei denn, das Fahrzeug hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h. In diesem Fall wird mindestens die Klasse A1 des Führerscheins benötigt. Passt auf : Dass es keinen expliziten "Rollerführerschein" gibt, da Roller für alle gängigen Führerscheinklassen von M bis A erhältlich sind.

In Österreich ist es hingegen ab 15 Jahren möglich, den Rollerführerschein zu machen und die Drosselung des Fahrzeugs nach dem ersten Service zu entfernen. Die Straßenverkehrsbehörden akzeptieren dies, solange der Roller nur auf Straßen gefahren wird, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt ist.

Es ist wichtig anzumerken, dass die jeweiligen nationalen Verkehrsvorschriften eingehalten werden müssen und diese Informationen deshalb nur für Deutschland und Österreich gelten. In anderen Ländern können die Regelungen abweichen. Es ist ratsam – sich vor dem Führerscheinerwerb und dem Betrieb eines Rollers in einem bestimmten Land über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Quellen:
- https://www.adac.de/verkehr/recht/fuehrerschein/fuehrerschein-roller/
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120140.html






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