1 halbjahr 2 5 versetzung

Hallo liebe Community, Mein Sohn besucht die 11. Klasse der FoS, und jetzt geht es ja um die Versetzung. Er hatte im 1. Halbjahr eine 2, doch jetzt wahrscheinlich eine 5. Im zweiten Halbjahr. Wird die Note von dem ersten Halbjahr mit eingerechnet? Hat jemand eine Ahnung wie es das HESSISCHE Gesetz sagt?.

9 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1606 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

1. Halbjahr 2 2. Halbjahr 5. Versetzung?

Wenn er auf 5 steht, ist das erste HJ schon mit eingerechnet, in der Regel.
Mit einer 5 wird er aber noch versetzt.
Sollte sich trotzdem auf den Arsch setzen und was tun, der Herr Sohn.
und zwar ohne Smartphone.
Denn die Steigerung von 11 nach 12 ist ein enormer Sprung.Und wenn er da jetzt schon schlapp macht.
Er hatte eine 5 in der Arbeit, und im mündlichen ist er wohl auch nicht so dufte. Aber es werden ja wohl nicht einfach die Noten vom Halbjahr ignoriert, oder doch?
Er wird mit einer 5 nicht versetzt. Es sei denn er kann sie ausgleichen. Ob er ausgleichen kann ist im Moment noch fraglich.
Wenn er eine 5 in einer Arbeit hatte, werden die Noten des ersten Halbjahrs noch angerechnet. Ich dachte das sei der offizielle Stand - 5.
Alles Trost, aber doch Riesen-Grund für ihn was zu tun.
Über welches Fach sprechen wir eigentlich?
Die mündliche Beurteilung ist nur zur Tendenz, wenn er irgendwo zwischen 2 Noten steht.
Wir reden über Wirtschaft. Wie sicher bist du dir denn das das zweite Halbjahr mit eingerechnet wird?
Die zeugnisnote wird immer aus allen Noten berechnet.
Da werden verschiedene Sachen verschieden gewichtet. wie auch immer. so ganz tief bin ich jetzt nicht im hessischen Schulsystem drin. aber wenn die 5 nur auf einer Arbeit stand, kommt sie so nicht in´s Zeugnis, solange die andern Noten besser sind.
Zensurensprung um drei Noten? - Wo soll das denn erlaubt sein? - Selbst wenn die Halbjahre zusammengezogen würden, geht das ja kaum rechnerisch.
Auch wenn der Notenabfall mehr als ärgerlich und verwunderlich ist - aber da bliebe ich doch mal sehr gelassen in Hinblick auf die Versetzung. - Und: Ist er überhaupt termingerecht gewarnt worden?
Das ist mir passiert genau so, weil die Lehrer getauscht worden sind. Schule gewechselt, Problem erledigt.
Wäre in Ndrs. auch nach Lehrerwechsel zu meiner aktiven Schulzeit rechtlich nicht möglich. - Es zählt doch auch immer das ganze Schuljahr
Beimir war das schon um Einiges länger her. Damals möglich.