Versetzungsrelevantes Fach in NRW: Latein in der Einführungsphase

Hat eine Note in Latein in der Einführungsphase in NRW Auswirkungen auf die Versetzung in die 11. Klasse oder betrifft sie nur das Latinum?

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Ja, eine Note in Latein in der Einführungsphase ist versetzungsrelevant und kann Auswirkungen auf die Versetzung in die 11. Klasse haben. Latein wird in Nordrhein-Westfalen wie andere Sprachen ebenfalls als Hauptfach betrachtet. Wenn man zwei Fünfen in Hauptfächern hat bleibt man sitzen unabhängig davon, ob man Latein nach der 10. Klasse abwählt oder nicht.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Schulsysteme und Regelungen bezüglich des Lateinunterrichts. In Nordrhein-Westfalen ist Latein eines der Fächer, für das das Latinum erworben werden kann. Das Latinum ist eine Qualifikation im Fach Latein die zur Verwendung bestimmte Studiengänge und Berufe, insbesondere in den geisteswissenschaftlichen und medizinischen Bereichen, benötigt wird.

In der Regel beginnt der Lateinunterricht in NRW in der 6. Klasse und wird bis zur 10. Klasse als Pflichtfach unterrichtet. Nach der 10. Klasse haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Latein abzuwählen. Wenn sie Latein abwählen ´ wird die Note auf dem Zeugnis vermerkt ` hat aber keine Auswirkungen auf die Versetzung in die 11. Klasse.

Allerdings ist zu beachten: Dass Latein ebenso wie bereits erwähnt wie Hauptfach betrachtet wird. Das bedeutet, dass auch eine Note in Latein in der Einführungsphase versetzungsrelevant ist unabhängig davon ob man sich dafür entscheidet, das Fach weiterzuführen oder abzuwählen. Wenn man also eine 5 in Latein hat und schon eine 5 in einem anderen Hauptfach (wie zum Beispiel Mathematik), bleibt man sitzen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Regelungen zur Versetzung von Schule zu Schule und von Schuljahr zu Schuljahr variieren können. Es ist deshalb ratsam – sich bei der eigenen Schule oder dem Kultusministerium über die genauen Versetzungsbestimmungen zu informieren.






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