Welchen folgen man rechnen wahlhelfer ergebnisse auszählung mutwillig verfälscht
7 Antworten zur Frage
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Mit welchen Folgen muss man rechnen, wenn man als Wahlhelfer die Ergebnisse bei der Auszählung mutwillig verfälscht?
neuwahlen in seinem wahlkreis, sperre als wahlhelfer, geldstrafe
siehe mein kommentar.
Im einzelnen stellt das Strafgesetzbuch unter Strafe:
* Wahlbehinderung betreibt, wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
* Wahlfälschung betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
* Wahlfälschung kann auch ein Wahlvorstand oder Wahlleiter begehen, wenn er das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.
* Auch die Verletzung des Wahlgeheimnisses steht unter Strafe und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.
Was für eine Haftstrafe? Wo ist sie geregelt?
Neuwahlen im Wahlkreis sind ja auch nicht sinnvoll, weil die Bürger ja den Ausgang der Wahl der anderen Bezirke schon kennt.
Da kann er ja taktisch wählen. Ich weiß nicht, ob das so stimmt.
In Deutschland ist Wahlfälschung gemäß §§ 107 ff des Strafgesetzbuchs strafbar. Die Strafandrohung erstreckt sich auf Europaparlamants-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
Im einzelnen stellt das Strafgesetzbuch unter Strafe:
* Wahlbehinderung betreibt, wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
* Wahlfälschung betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
* Wahlfälschung kann auch ein Wahlvorstand oder Wahlleiter begehen, wenn er das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.
* Auch die Verletzung des Wahlgeheimnisses steht unter Strafe und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.
gut, keine neuwahlen. aber freiheitsstrafen
hab ich dir jetzt dein vorhaben für den abend abspenstig gemacht? tut mir leid
Ja, ich wollte eigentlich das Wahllokal stürmen und alles vernichten.
Politik ist so unglaublich wichtig, dass ich mit sowas einbrocken will.
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Wahlhelfer
Laut der bisherigen Funde im StGB wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet.