Welche rechtliche strafe droht passagier kofferraum mitnehme
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Welche rechtliche Strafe droht mir, wenn ich einen weiteren Passagier im Kofferraum mitnehme?
bußgeld
Bußgeldkatalog: Personenbeförderung, Sicherungspflichten
Meines Wissen ist das ein Verstoss gegen die technische Betreibserlaubnis des PKW. Passiert was, hast du keinen Versicherungsschutz. Das kann boese ausgehen.
Solch einen Schwachsinn solltest du unterlassen. Faehrt euch jemand hinten rein, gibt es wahrscheinlich boese Verletzungen.
Wenn dein Auto fuehr fuenf Personen zugelassen ist und due sechs Personen befoerderst, ist es uebrigens das Gleiche.
Willst du es wie die hier halten?
22 Spanier nahmen am 11. Juni 2006 in einem Mini Platz. Am 17. November 1988 quetschten sich 34 französische Schüler in einen Renault Espace. Genau so viele Studenten zwängten sich am 15. Februar 1969 am Chelsea College in einen VW Käfer. In Jacksonville im US-Bundesstaat Florida kamen am 26. August 1984 42 in einem Jaguar XJ6 unter. Für jedes Auto gibt es eine Bestmarke.
Du musst für jeden Passagier einen Sitzplatz haben. Damit ist die Mitnahme im Kofferraum nicht möglich.
Auch wegen der Anschnallpflicht kann im Kofferraum keiner mitfahren.
Das ist schwieriger zu beantworten als du denkst. Zwar haben die Insassen die vorgeschriebenen Sicherheitsgrute zu benutzen, wenn jedoch alle Gurte bereits belegt sind, hat man ja keine Möglichkeit mehr um sich anzugurten, sodass die Strafvorschrift mit den 30,- € wegen nicht benutzen des Sicherheitsgurtes für die Person im Kofferraum ausfällt.
Für dich als Fahrer werden 5,- € fällig, da das Befördern von Personen auf der Ladefläche entgegen § 21 StVO verbotswidrig ist.
Solange also die Person im Kofferraum kein Kind ist, werden eben nur die 5,- € fällig. Falls es ein Kind ist, gibt es 40,- € und einen Punkt in Flensburg für dich.
Es erlsicht entgegen anderslautender Behauptungen hier nicht die Zulassung deines Fahrzeuges, wenn du mehr Personen beförderst, als im Fahrzeugschein festgelegt. Die Zulassugn erlsicht nur, wenn dein Fahrzeug gegen Abgas- oder Geräuschwerte verstößt oder dein Fahrzeug grob gegen die Bestimmungen der Zulassungsverordnung verstößt und dadurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Solltest du aber mit der Person im Kofferraum das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges überschreiten, bekommt du ein Bußgeld wegen Überladung. Die Höhe des Bußgledes richtet sich nach der prozentualen Überladung des Fahrzeuges.
So fern du also dein Fahrzeug nicht überlädst und kein Kind im Kofferraum sitzt, werden von Seiten der StVO her nur 5,- € Bußgeld für dich fällig. Anders sieht es da schon aus, wenn du dann einen Unfall baust und die Person im Kofferraum sich dadurch verletzt. Dann sind die Versicherungen schnell dabei sich die entstandenen Kosten für die Verletzung des Mitfahrers bei dir später wieder einzuholen.
Du willst jemanden in den Kofferraum packen -.-?
Wenn jemand freiwillig in deinen Kofferraum steigen möchte,bedenke bitte folgendes:
-ein Kofferraum ist von innen nicht zu öffnen,dir könnte hinterher von
ihm eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung drohen
-dir hinten einer drauffährt oder du vorne irgendwo gegenrammelst und er zu schwerem und/oderlebenslangem körperlichen Schaden kommt
-dir hinten einer drauffährt und er zu Tode kommt
Würdest du das wirklich riskieren wollen?
Ein Bußgeld,wie janek antwortet,ist vergleichsweise ein Witz gegenüber dem Risiko,das du und der andere eingehen.
Und im Ernstfall würde weder er noch du jemals des Lebens wieder richtig froh sein können.
Ich hätte das ganze vielleicht etwas näher erleutern sollen. Ich bin mir der Gefahren bewusst, und würde so einen Stuss auch nicht machen, es sei denn in dem Falle, dass es unvermeidbar wäre. Da das nie der Fall sein wird, habe ich es also nicht vor. Ich war nur an der RECHTLICHEN Konsequenz interessiert, die in diesem Fall ja wirklich extrem gering ausfällt.
Daher für alle Antworten