Strafe fürs Lügen vor dem Jugendamt?

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Das Thema Lügen vor dem Jugendamt hat in der rechtlichen Landschaft Deutschlands viele Facetten. Eine grundlegende Erkenntnis ist – dass nicht jede Lüge vor dieser Institution zwangsläufig strafbar ist. Verschiedene Aspekte sind zu berücksichtigen – die Art der Lüge und mögliche rechtliche Folgen. Oftmals sind die Umstände der Lüge entscheidend.

In Deutschland gilt es » festzuhalten « dass schlicht und ergreifend allein das Lügen vor dem Jugendamt nicht automatisch eine Straftat ist. Artikel 153 des Strafgesetzbuches (StGB) besagt, dass falsche Aussagen unter bestimmten Bedingungen strafbar sein können. Beispielsweise könnte eine Lüge ´ die eine Kindeswohlgefährdung zur Folge hat ` strafrechtlich verfolgt werden. Hier ist zu beachten – bewusst falsche Aussagen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wer also absichtlich falsche Informationen über das Wohl des Kindes bereitstellt, riskiert, in den Fokus der Justiz zu geraten.

Um strafrechtliche Schritte einzuleiten ist normalerweise ein Strafantrag notwendig. Dieser Antrag muss von einer betroffenen Person · ebenso wie etwa einem Elternteil oder einem nahen Verwandten · eingereicht werden. Darüber hinaus bedarf es solider Beweise. Diese müssen die Falschheit der Aussagen nachweisen. Beweise könnten etwa Zeugenaussagen oder Dokumentationen sein.

Das Jugendamt jedoch agiert primär im Sinne des Kindeswohls. Erste Anzeichen einer Gefährdung wecken umgehend dessen Aufmerksamkeit. In solchen Fällen leitet das Jugendamt umgehende Untersuchungen ein. Hierbei stellt sich die Frage: Was passiert, wenn sich die Lüge als unbedenklich herausstellt? Oftmals hat dies keine rechtlichen Konsequenzen für die betroffene Mutter.

Sollte sich die Lüge als nicht schädlich erweisen wird die Mutter in der Regel von Konsequenzen verschont. Das Jugendamt würde in einem solchen Szenario dann Maßnahmen ergreifen die dem Wohl des Kindes dienen, ohne strafrechtliche Folgen für die Mutter.

Wichtig ist, dass jede Situation einzigartige Elemente aufweist – Eine pauschale Einschätzung ist deshalb nicht möglich. Wenn man sich in einer belastenden familiären Situation befindet ´ ist es ratsam ` Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kontaktaufnahme zu einer professionellen Beratungsstelle einer Jugendhilfeeinrichtung oder einer anderen vertrauenswürdigen Instanz kann von entscheidender Bedeutung sein.

In akuten Krisenfällen sollte man keineswegs zögern die Polizei oder das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Zu oft zögern Betroffene. Umso größer sind die Risiken für das Wohlergehen aller Beteiligten. Letzten Endes bleibt festzuhalten – ein direkter Zugang zu Hilfe kann katastrophale Folgen verhindern.






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