Der unbefugte Fahrspaß: Die Tücken des Fahrens ohne Führerschein für Minderjährige
Wie lange kann eine Führerschein-Sperre für Minderjährige sein, wenn sie ohne Fahrerlaubnis Auto fahren, und welche Folgen hat das auf ihre Zukunft?
Es ist wie ein spannender Krimi: Ein minderjähriger Fahranfänger schlüpft heimlich hinter das Steuer eines Wagens. Das Abenteuer klingt aufregend ´ allerdings was folgt ` ist alles andere als ein Happy End. Das Fahren ohne Führerschein ist nicht nur ein kleines Vergehen. Es ist eine ernsthafte Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz und es wird mit strengen Konsequenzen geahndet. Seine Tat steht in direktem Widerspruch zu den Verkehrsregeln. Was für ein Schock!
Die rechtlichen Folgen sind episch. Nach § 21 StVG handelt es sich um eine Straftat oder genauso viel mit mehrere ´ vor allem wenn man bedenkt ` dass der Halter des Fahrzeugs ähnlich wie ins Schussfeld gerät. Falls die „Schlüsselübergabe“ leichtfertig geschah, könnte der Fahrzeugbesitzer mit einem ordentlichen Ärger vom Gesetz konfrontiert werden. Wer hätte das gedacht?
Die Kellergeister der Jugendstrafe sind gnadenlos. Die Höhe der Strafe scheint wie eine Schlinge die immer enger gezogen wird. In der Regel wird eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a StVG verhängt. Diese kann zwischen 6 Monaten und bis zu sage und schreibe 5 Jahren betragen! Wahnsinn, oder? Versäumnisse können einen auf den Weiterweg ins Erwachsene Leben einbrechen! Aber das ist noch nicht alles. Die Strafe kommt in eine Akte – und zusätzlich muss der Immobilienvermittler der Jugendbildungsanstalt dann ebenfalls noch einige soziale Stunden abarbeiten.
Das zu kombinieren mit den zusätzlichen Schwierigkeiten die das Jugendamt im Anschluss den Eltern bereiten könnte – das klingt wie ein Drama. Leider kann niemand um diese Gespenster herumkommen. Wenn das Gefühl der Freiheit auf den Straßen das einzige ist was bleibt dann bleibt es der Rest was einen verfolgten schrecklichen Hauch des Unrechts gibt.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Minderjährige die ohne Fahrerlaubnis Auto fahren, ziehen sich massive Konsequenzen an Land die schnell ins Uferlose übergreifen können. Manchmal sollte das Geräusch des Motors einfach unangetastet bleiben und den Weg zum Führerschein nicht mit einem kriminellen Aufschrei verunreinigt werden.
Die rechtlichen Folgen sind episch. Nach § 21 StVG handelt es sich um eine Straftat oder genauso viel mit mehrere ´ vor allem wenn man bedenkt ` dass der Halter des Fahrzeugs ähnlich wie ins Schussfeld gerät. Falls die „Schlüsselübergabe“ leichtfertig geschah, könnte der Fahrzeugbesitzer mit einem ordentlichen Ärger vom Gesetz konfrontiert werden. Wer hätte das gedacht?
Die Kellergeister der Jugendstrafe sind gnadenlos. Die Höhe der Strafe scheint wie eine Schlinge die immer enger gezogen wird. In der Regel wird eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a StVG verhängt. Diese kann zwischen 6 Monaten und bis zu sage und schreibe 5 Jahren betragen! Wahnsinn, oder? Versäumnisse können einen auf den Weiterweg ins Erwachsene Leben einbrechen! Aber das ist noch nicht alles. Die Strafe kommt in eine Akte – und zusätzlich muss der Immobilienvermittler der Jugendbildungsanstalt dann ebenfalls noch einige soziale Stunden abarbeiten.
Das zu kombinieren mit den zusätzlichen Schwierigkeiten die das Jugendamt im Anschluss den Eltern bereiten könnte – das klingt wie ein Drama. Leider kann niemand um diese Gespenster herumkommen. Wenn das Gefühl der Freiheit auf den Straßen das einzige ist was bleibt dann bleibt es der Rest was einen verfolgten schrecklichen Hauch des Unrechts gibt.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Minderjährige die ohne Fahrerlaubnis Auto fahren, ziehen sich massive Konsequenzen an Land die schnell ins Uferlose übergreifen können. Manchmal sollte das Geräusch des Motors einfach unangetastet bleiben und den Weg zum Führerschein nicht mit einem kriminellen Aufschrei verunreinigt werden.