Straftat Beleidigung im Straßenverkehr - Verjährung und mögliche Verteidigungsstrategien

Gibt es eine Verjährungsfrist für die Straftat Beleidigung im Straßenverkehr und welche Verteidigungsstrategien sind empfehlenswert?

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Die Straftat Beleidigung im Straßenverkehr hat in Ihrem Fall im März zu einem Schreiben von der Polizei und nun zu einer Strafe in Höhe von knapp 500 💶 geführt. Sie fragen sich nun – ob es eine Verjährungsfrist für diese Straftat gibt und welche Verteidigungsstrategien empfehlenswert sind.

Zunächst zur Verjährungsfrist: Gemäß §78 Absatz 3 Nr․ 4 des Strafgesetzbuches (StGB) beträgt die Verjährungsfrist für die Beleidigung im Straßenverkehr drei Monate. Da die Tat allerdings bereits über sieben Monate zurückliegt ´ stellt sich die Frage ` ob die Verjährung bereits eingetreten ist. Hierzu muss geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung im Straßenverkehr gehandelt hat und ob die Verjährungsfrist eventuell unterbrochen wurde. In Ihrem Fall wurde Ihnen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft zugesandt, in dem von Augenscheinsobjekten und einer Videoaufzeichnung der Tat die Rede ist. Dies deutet darauf hin – dass zumindest Beweismaterial vorhanden ist.

Um Ihre Verteidigung aufzubauen könnten Sie verschiedene Strategien berücksichtigen. Zunächst ist es ratsam ´ einen Rechtsanwalt zu konsultieren ` der sich auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert hat. Dieser kann Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung bieten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Insbesondere kann er prüfen ob die Beweismittel rechtlich korrekt erhoben wurden und ob es mögliche Schwachstellen in der Beweislage gibt.

Des Weiteren könnte es hilfreich sein » Zeugen zu benennen « die Ihre Unschuld bezeugen können. Wenn Sie sich nicht daran erinnern können die Tat begangen zu haben könnte es sein: Dass sich jemand anderes Ihrer Person bedient hat. Zeugen könnten Ihnen dabei helfen Ihre Unschuld zu beweisen und möglicherweise die Glaubwürdigkeit des Beweismaterials anzweifeln.

Eine andere mögliche Verteidigungsstrategie besteht darin » nachzuweisen « dass es sich bei der Handbewegung um etwas anderes als eine Beleidigung gehandelt hat. Hierbei könnten ärztliche Bescheinigungen hilfreich sein die belegen, dass Sie beispielsweise aufgrund einer Verletzung oder eines medizinischen Zustands eine ungewöhnliche Bewegung gemacht haben die fälschlicherweise als Beleidigung interpretiert wurde.

Letztendlich liegt es jedoch in Ihrer Entscheidung ebenso wie Sie mit der Situation umgehen möchten. Wenn Sie die Strafe akzeptieren und bezahlen, wäre der Fall abgeschlossen. Wenn Sie jedoch glauben, dass die Beweislage angezweifelt werden kann und Sie unschuldig sind könnte es sich lohnen rechtliche Schritte einzuleiten und sich vor Gericht zu verteidigen. In jedem Fall ist es ratsam – sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.






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