Welche maßnahmen dienenn unfallverhütung wie wirksame erste hilfe sichergestellt werden
Ziel der Unfallverhütung ist die Arbeitssicherheit aller Betriebseinrichtungen durch Vermeidung technischer Gefahrenquellen sowie Ausbau und Anbringung aller notwendigen Schutzeinrichtungen. Sie erstreckt sich auf die sichere Beschaffenheit der technischen Arbeitsmittel, der Arbeitsverfahren und der Arbeitsstätten einschließlich aller Maschinen, Werkzeuge und sonstigen Einrichtungen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Prüfung technischer Arbeitsmittel auf Arbeitssicherheit. Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften betreibt eine gemeinsame Prüfstelle , bei der die Hersteller, die Händler oder Importeure ihre Produkte dahingehend prüfen lassen können, ob diese den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
Ziel der Unfallverhütung ist es auch, die Entstehung von Berufskrankheiten zu verhindern. Dabei entscheidet der Technische Aufsichtsdienst der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über wirksame Maßnahmen - ggf. in Zusammenarbeit mit dem Berufskrankheitensachbearbeiter - im Einzelfall.
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