Nach 30 januar 1933 konzentrationslager
Mit welcher gesetzlichen Bestimmung wurde die Einweisung in Konzentrationslager formal legalisiert?
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Nach dem 30. Januar 1933: Konzentrationslager
Mit dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 veränderten sich die politischen Bedingungen im Deutschen Reich schlagartig. Zielgerichtet nutzte die nationalsozialistische Führung den Reichstagsbrand, um die hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu verschärfen. Zehntausende Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in improvisierte Konzentrationslager verschleppt.
Eine "Legalisierung" erfuhr die Verfolgung durch die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933. Bereits einen Tag nach dem von den Nationalsozialisten als Fanal eines kommunistischen Umsturzversuchs bewerteten Ereignis legte Innenminister Wilhelm Frick diese sogenannte Reichstagsbrandverordnung vor. Einstimmig wurde sie vom Kabinett verabschiedet und am Nachmittag des 28. Februar von Reichspräsident Paul von Hindenburg unterzeichnet.
Von Konzentrationslagern war zunächst erstmal keine Rede.
Kommunisten und Sozialdemokraten kamen reihenweise in Internierungslager.
Die physische Vernichtung stand da noch garnicht zur Debatte. Wichtig war nur, dass die kalt gestellt wurden.
Einige haben es aber kurz vorher noch geschafft die Flatter zu machen.
So z.B. unser Alt-Bundeskanzler Willy Brandt.
Brauch man Gründe dafür? Wenn ja, dann stricken wir mal eben einen.
völkische Zersetzung reicht schon als Begründung.
Das mag alles sein, ich frage aber nach der formalgesetzlichen Grundlage für die Einweisung in Konzentrationslager ("Schutzhaft").
Ist Deine Antwort "Eine formalgesetzliche Grundlage gab es nicht"?
Die Internierungslager wurden von Anfang an "Konzentrationslager" genannt.
http://www.aachener-zeitung.de/polopoly_fs/1.502021.1359128036!/httpImage/image.jpg_gen/derivatives/zva_quer_540/image.jpg
Die Gesetze der Weimarer Republik wurden größtenteils außer Kraft gesetzt und praktisch umformuliert.
Zum Schutze des deutschen Volkes und dem nationalsozialistischem Gedankenguts wurden einzelne resistente Elemente interniert - fertig.
Offiziell" erfuhren sie in den Internierungslagern sowas wie eine "Umerziehung". Diese Bezeichnung hat übrigens die spätere DDR auch gerne verwendet für jahrelanges wegsperren OHNE einer vernünftigen Anklage geschweige denn Verhandlung.
Durch welche formaljuristische Maßnahme wurde die in der Weimarer Verfassung garantierte persönliche Freiheit eingeschränkt und wann war das?
das fehlte noch
LeMO Kapitel - NS-Regime - Etablierung der NS-Herrschaft - Reichstagsbrand
Aus der "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" geht die Verbringung in KZs nicht wortwörtlich hervor , allerdings wird sie als legale Grundlage angesehen.