Nach 30 januar 1933
Mit welcher gesetzlichen Bestimmung wurde die Einweisung in Konzentrationslager formal legalisiert?
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Nach dem 30. Januar 1933: Konzentrationslager
Mit dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 veränderten sich die politischen Bedingungen im Deutschen Reich schlagartig. Zielgerichtet nutzte die nationalsozialistische Führung den Reichstagsbrand, um die hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu verschärfen. Zehntausende Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in improvisierte Konzentrationslager verschleppt.
Eine "Legalisierung" erfuhr die Verfolgung durch die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933. Bereits einen Tag nach dem von den Nationalsozialisten als Fanal eines kommunistischen Umsturzversuchs bewerteten Ereignis legte Innenminister Wilhelm Frick diese sogenannte Reichstagsbrandverordnung vor. Einstimmig wurde sie vom Kabinett verabschiedet und am Nachmittag des 28. Februar von Reichspräsident Paul von Hindenburg unterzeichnet.
Von Konzentrationslagern war zunächst erstmal keine Rede.
Kommunisten und Sozialdemokraten kamen reihenweise in Internierungslager.
Die physische Vernichtung stand da noch garnicht zur Debatte. Wichtig war nur, dass die kalt gestellt wurden.
Einige haben es aber kurz vorher noch geschafft die Flatter zu machen.
So z.B. unser Alt-Bundeskanzler Willy Brandt.
Brauch man Gründe dafür? Wenn ja, dann stricken wir mal eben einen.
völkische Zersetzung reicht schon als Begründung.
Das mag alles sein, ich frage aber nach der formalgesetzlichen Grundlage für die Einweisung in Konzentrationslager ("Schutzhaft").
Ist Deine Antwort "Eine formalgesetzliche Grundlage gab es nicht"?
Die Internierungslager wurden von Anfang an "Konzentrationslager" genannt.
http://www.aachener-zeitung.de/polopoly_fs/1.502021.1359128036!/httpImage/image.jpg_gen/derivatives/zva_quer_540/image.jpg
Die Gesetze der Weimarer Republik wurden größtenteils außer Kraft gesetzt und praktisch umformuliert.
Zum Schutze des deutschen Volkes und dem nationalsozialistischem Gedankenguts wurden einzelne resistente Elemente interniert - fertig.
Offiziell" erfuhren sie in den Internierungslagern sowas wie eine "Umerziehung". Diese Bezeichnung hat übrigens die spätere DDR auch gerne verwendet für jahrelanges wegsperren OHNE einer vernünftigen Anklage geschweige denn Verhandlung.
Durch welche formaljuristische Maßnahme wurde die in der Weimarer Verfassung garantierte persönliche Freiheit eingeschränkt und wann war das?
das fehlte noch
LeMO Kapitel - NS-Regime - Etablierung der NS-Herrschaft - Reichstagsbrand
Aus der "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" geht die Verbringung in KZs nicht wortwörtlich hervor , allerdings wird sie als legale Grundlage angesehen.
Nach dem 30. Januar 1933.
21.03.15 21:05
Das Gebot steht bei 28. Februar. Wer bietet ein früheres Verbot?
Am 4. Februar 1933 erließ der Reichspräsident die "Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes". Am selben Tag wurde eine Organisation verboten, die Hitler noch verhaßter war als die KPD. Mitglieder der Organisation haben danach in der Illegalität aktiven Widerstand geleistet.
Hallo, die Kommunisten KPD am 28.02.1933. Die SPD folgte am 22.06.1933. Danach Selbstauflösung der Parteien außerhalb NSDAP. Strenggenommen wurde die KPD aber nicht verboten: ihre Reichstagsmitglieder wurden ihres Amtes enthoben, die KPD wurde als staatsfeindlich bezeichnet, sie durften nicht mehr werben, ihr Vermögen wurde eingezogen - alles gemäß Reichstagsbrandverordnung. Aber: förmlich verboten wurde die KPD nicht. Noch am 05.03.1933 errang die nicht öffentlich Werben dürfende Partei über 12% der Stimmen bei der Reichstagswahl. Interessant ist, daß KPD und NSDAP gemeinsam die Streikleitung beim großen Straßenbahnerstreik der Berliner BVG November 1932 innehatten. Gemeinsam am Tisch saßen da Dr. Göbbels von den Nazis und Walter Ulbricht von den Kozis. mfgo
Kommunistische Partei Deutschlands – Wikipedia
Sozialgeschichte der KPD 1918-33: Chronik
http://www.rotermorgen.info/RM2013/Juli13/Bilder/1932_bvg_streik_goebbels_ul.jpg
Zusätzlich wurden einige Presseorgane verboten. Temporäre Verbote: Freiheit : am 31.01.33, Arbeiterzeitung für Schlesien : 01.02.33, Echo des Ostens + kommun. Arbeiterzeitung + Vorwärts : 02.02.33. Rote Fahne, schlesische Bergwache, Volkswacht, Oberschlesischer Volksbote, Volksblatt, rheinische Woche: 04.02.33. mfgo
Link Seite 548 - FußnoteDie nationalsozialistische Machtergreifung: Studien zur Errichtung des. - Karl Dietrich Bracher - Google Books
Es handelte sich um die SCHWARZE FRONT / "Kampfgemeinschaft Revolutionärer Nationalsozialisten".
Das Verbotsdatum 4. Februar steht u.a. hier:
Schwarze Fornt
Mindestens eine Quelle nennt ein etwas späteres Datum, das aber auch vor dem 28. Februar liegt. Auf den ersten Blick könnte man meinen, daß nur die Zeitung verboten wurde, aber den Betroffenen war klar, daß sie um ihr Leben fürchten und sofort untertauchen mußten.
Näheres zur Schwarzen Front in "Mein Kampf" von Otto Strasser.
Interessant. Ist/war eine unbekanntere Episode in meinem Geschichtswissen. mfgo
Nazis gegen Hitler | Telepolis
Zitat:Am 15. Februar 1933 wird die Schwarze Front verboten. Es beginnt eine Zeit intensiver Verfolgung. 1935 werden über 500 Aktivisten der KGRNS in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern des Hitler-Regimes einsitzen.
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1960_2_4_abendroth.pdf
Zitat: Unter diesen Umständen ist es nicht verwunderlich,
daß die Schwarze Front nach der Machtergreifung schon am 4. Februar
1933 - also sehr lange vor der Illegalisierung der anderen nicht nationalsozialistischen
politischen Organisationen - verboten worden ist21
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Wenn mich meine Geschichtskenntnisse nicht trügen, wurde die SPD als erstes verboten. Und zwar am Montag.
Falls du auch das Datum wissen willst: 22.06.1933